Titel Werk: Einleitung: Vom Glauben an Petrus oder Regel des wahren Glaubens Autor: Leo Kozelka Identifier: Tag: Time: Titel Version: Einleitung: Vom Glauben an Petrus oder Regel des wahren Glaubens (BKV) Sprache: Deutsch Bibliographie: Einleitung: Vom Glauben an Petrus oder Regel des wahren Glaubens In: Das Leben des hl. Fulgentius / von Diakon Ferrandus von Karthago. Des hl. Bischofs Fulgentius von Ruspe Vom Glauben an Petrus; Ausgewählte Predigten / aus dem Lateinischen übers. von Leo Kozelka. (Bibliothek der Kirchenväter, 2. Reihe, Band 9) Kempten; München : J. Kösel : F. Pustet, 1934. Unter der Mitarbeit von: Daniel Noti # Einleitung: Vom Glauben an Petrus oder Regel des wahren Glaubens ## [S. 121](a0121.jpg) Einleitung: Vom Glauben an Petrus oder Regel des wahren Glaubens Wohl das reifste theologische Werk des Bischofs von Ruspe ist seine Abhandlung De fide. Wie der Brief an die skythischen Mönche zeichnet es sich durch eine außerordentlich klare Formulierung der Gedanken aus. Veranlassung zu dieser Schrift gab Fulgentius die Bitte eines uns sonst nicht weiter bekannten Laien mit Namen Petrus, der vor Antritt einer Pilgerreise nach Jerusalem sich von Fulgentius eine Zusammenstellung der katholischen Glaubenslehren zum Schutz gegen Irrlehren erbat. Fulgentius kam der Aufforderung nach, indem er die Hauptlehren des katholischen Glaubens, vorab das Geheimnis der Trinität, die Christologie und die Lehre von der Rechtfertigung behandelte. Die Polemik gegen die Häretiker tritt in dieser Schrift vollständig zurück hinter der positiven Darlegung des katholischen Glaubensgutes; deutlich erkennbar ist sein Bestreben, durch eine peinlich genaue und vorsichtige Definition, die bisweilen durch die Wiederholung beinahe ermüdend wirkt, und durch Erwägung eines Gedankens von verschiedenen Gesichtspunkten aus das Dogma gegen jegliche Entstellung und Verfälschung zu schützen. Der thematischen Darlegung sind im zweiten Teil des Werkes vierzig Regeln angefügt, in denen die zuvor dargelegten Glaubenswahrheiten in kurzen Merksätzen, bekräftigt durch Zeugnisse aus der Hl. Schrift, wiederholt werden; eingeleitet werden alle Regeln mit den Worten: „Firmissime tene et nullatenus dubites." Die Klarheit der Disposition mag gelitten haben unter dem Mangel an Zeit, die dem Verfasser zur Verfügung stand. Bemerkenswert ist, daß nach der gebräuchlichen Zählweise der 28. und 29. Abschnitt zweimal vorhanden sind. Nicht mit Unrecht ist dieser „tractatus vere aureus" als das erste Kompendium der katholischen Dogmatik [S. 122](a0122.jpg) bezeichnet worden, dessen dogmengeschichtliche Bedeutung in der systematischen Zusammenstellung des theologischen Gedankengutes der der Zeit des Fulgentius vorangegangenen zwei Jahrhunderte besteht. Im Mittelalter erfreute sich, wie die Zahl der Handschriften beweist, dieses Büchlein einer hohen Wertschätzung. Da es so viel augustinisches Gedankengut enthält, erscheint es in den Handschriften oftmals unter dem Namen des großen Kirchenvaters; auch in der Sammlung der Mau-riner wurde es unter den Werken Augustins abgedruckt.[^1] Jedoch ist die Autorschaft des hl. Fulgentius einwandfrei bezeugt durch den dreizehnten Brief in der Kollektion der Fulgentiusbriefe, in dem Ferrandus an Fulgentius schreibt: „Rogo etiam, ut librum de regula verae fidei relegendum nobis iubeas destinari.“[^2] Der Untertitel: De regula verae fidei findet in der handschriftlichen Überlieferung keine allgemeine Unterstützung. P. Quesnel, der schon erwähnte Herausgeber der Gesamtwerke des hl. Fulgentius, hat diesen Untertitel unter Berufung auf die Einleitung des Büchleins und die angeführte Stelle aus dem Brief des Ferrandus hinzugefügt. In Quesnels, bei Migne nachgedruckten Ausgabe ist am Schluß des Werkes de fide noch ein 45., in vier Abschnitte eingeteiltes Kapitel eingefügt; der erste Abschnitt enthält eine kurze Zusammenfassung der Lehre über die heiligste Dreifaltigkeit und die zwei Naturen in Christus, die drei anderen moralisch-aszetische Er mahnungen, die zu dem dogmatischen Inhalt des Vorausgegangenen nicht passen. Der Herausgeber hat nur aus Pietät gegen die Tradition dieses Kapitel, das in der folgenden Übersetzung weggelassen wurde, seiner Ausgabe hinzugefügt, obwohl er nicht nur aus inneren, sondern auch aus äußeren Gründen von der Unechtheit überzeugt war. So trägt der sehr alte codex Corbeiensis nach den Schlußworten des 44. Kapitels von derselben Hand den Vermerk: „Fulgentii episcopi sanctae ecclesiae catholicae Ruspensis De Regula verae fidei liber explicit.“ [S. 123](a0123.jpg) Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Buch De fide hat die kürzere Abhandlung De Trinitate. Diese letztere war veranlaßt durch die Bitte des Notars Felix, aus der Feder des Fulgentius eine Zusammenstellung der Lehre von der heiligsten Dreifaltigkeit zu erhalten zur Abwehr gegen die Angriffe der Häretiker, unter denen Felix lebte. In dreizehn Kapiteln entwickelt hier Fulgentius die katholische Lehre über die Trinität, die Einheit des Wesens und die Verschiedenheit der Personen, die zwei Naturen in Christus, die Sendung des Heiligen Geistes, den Sturz und die körperliche Beschaffenheit der Engel, den freien Willen des Menschen, die Gnade, die Belohnung der Guten und die Bestrafung der Bösen; auf die semipelagianischen Irrtümer ist nicht Bezug genommen. Im Gegensatz zu dem Traktat De Trinitate ist die Schrift De fide reichhaltiger nach dem Umfang der dargestellten Glaubenswahrheiten und prägnanter in der Diktion. Der Übersetzung wurde, da der Nachdruck bei Migne manche Fehler aufweist, die im Jahre 1684 im Verlag von Guillaume Desprez in Paris erschienene Ausgabe des Oratorianers Quesnel zugrunde gelegt. [^1]: Vgl. ML. 40, 753 ff. [^2]: ML. 65, 393.