313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)
(Regulae brevius tractatae)
Hauptinhalt
1. Inhalt der Einleitung.
S. 165 Nachdem in der „Einleitung“ den mit dem Lehramte Betrauten eingeschärft worden, ihres Amtes sowohl öffentlich als privat zu warten und den Lernenden keine Gelegenheit vorbei zu lassen, etwas Nützliches zu lernen, werden folgende Punkte abgehandelt:
