1.
S. 16 Bereits weht euch, ihr Täuflinge1, der Duft der Seligkeit entgegen. Bereits sammelt ihr geistige Blüten zu himmlischen Kränzen. Bereits strömte der Hl. Geist Wohlgeruch aus. Bereits steht ihr im Vorhof des Palastes. Möge euch der König aber auch eintreten lassen! An den Bäumen zeigen sich schon die Blüten. Gebe Gott, daß die Früchte reifen! Bereits seid ihr ins Verzeichnis2 eingetragen, zum Militärdienst einberufen. In S. 17 eurer Hand sind die Lampen für den Hochzeitszug, eure Sehnsucht ist nach dem himmlischen Reiche gerichtet. Gut ist euer Vorsatz, und ihm folgt die Hoffnung. Nicht lügt ja der, welcher gesagt hat: „Denen, die Gott lieben, gereicht alles zum Guten“3. Gern spendet Gott Wohltaten. Doch besteht er darauf, daß es jeder ernst nimmt mit seinem Vorsatz, weshalb der Apostel beifügte: „(es gereicht zum Guten) denen, welche auf Grund des Vorsatzes berufen sind“4. Ist es dir mit deinem Vorsatz ernst, dann beruft dich Gott. Nichts nützt es dir, wenn dein Leib hier ist, deine Gedanken aber anderswo weilen.
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Cyrillus nennt die Täuflinge oder Taufkandidaten, an welche er sich hier wendet, φωτιζόμενοι[phōtizomenoi]. Viele Gelehrte bezeichnen die φωτιζόμενοι[phōtizomenoi] als eine Klasse der Katechumenen. Aber nach Cyrillus’ ausdrücklicher Erklärung gehören sie nicht mehr zu denselben (vgl. Prokatech. 6, 12; Katech. 1, 4; 5, 1. 12; 6, 29). Auch die koptischen Apostolischen Kanones oder die sogenannte ägyptische Kirchenordnung halten die Katechumenen u. Taufkandidaten streng auseinander, indem sie zuerst in Kap. 42―44 von den einen, dann in Kap. 45 von den andern handeln. Statt φωτιζόμενοι[phōtizomenoi] wird in der griechischen Kirche auch der Ausdruck βαπτιζόμενοι[baptizomenoi] (Apost. Konstitutionen VII. 40; VIII. 8. 37) oder μυόμενοι[myomenoi ](https://bkv.unifr.ch/works/118/versions/136/scans/Apost. Konst. VIII. 8) gebraucht. In der lateinischen Kirche war der gewöhnliche Name competentes. Wir begegnen ihm bei Ambrosius, Ep. 20, 4; Augustinus, Sermo 216, 1; 228, 1; 352, 2; De fide et op. c. 6 n. 9; De cura ger. pro mort. 12; Retract. I. 17; Synode von Agde 506 c. 13, etc. In der römischen Kirche begegnen uns vorzüglich die Ausdrücke electi (Siric. ep. ad Him. c. 2; Jōann. Diac. ep. ad Senarium c. 4―6) u. baptizandi electi (Leon. ep. 16, c. 5―6) . ↩
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Wer getauft werden wollte, wurde nach Beendigung des Katechumenates in ein eigenes Verzeichnis eingetragen, und zwar entweder vom Bischof selbst (Gregor von Nyssa, De bapt. II. 216) oder in seinem Auftrag von einem Priester (Dionysius Areop. Hier. II. 2. § 5) oder Diakon (Conc. Const. sub Manna act. 5). Das Eintragen des Namens in die Kirchenbücher geschah in Jerusalem vor Beginn der Fastenzeit, im späteren Ordo romanus vulgatus ist dafür der Mittwoch in der dritten Fastenwoche angesetzt. Die Anmeldung zum Eintragen erfolgte bei Abhängigen wie Sklaven, Kindern, Gattinnen durch die Herren, Eltern und Gatten (Chrysol. S. 10; Fulgentius Ferr. ep. I. 2). ↩
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Röm. 8, 28. ↩
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Ebd. [Röm. 8, 28]. Doch will Paulus nicht von einer Berufung auf Grund menschlichen Willens, sondern von einer Berufung auf Grund göttlicher Vorherbestimmung reden. ↩