Es ist auch schicklich, daß wer auf heilige (Personen S. 381 oder Gegenstände) zu schwören wagt,1dieß nüchtern mit allem Anstande und Gottesfurcht thue und daß Knaben vor dem 14. Jahre2nicht zu schwören gezwungen werden. S. 382
Im Orig.: hat. ↩
Im Orig.: Knaben, welche noch nicht im Alter des Vernunftgebrauchs stehen. ↩