VORWORT.
S. 1 Der Herr Verfasser des Werks «Alt-christliche Baudenkmale Constantinopels» hielt es für angemessen, die auch in literarischer Beziehung merkwürdige, in Hexametern verfasste Beschreibung der H. Sophia des Silentiarius Paulus allen seinen Lesern durch eine deutsche Uebersetzung zugänglich zu machen und sie als Anhang seinem Werke beizufügen. Der gegen mich ausgesprochene Wunsch, ich möge dazu behülflich sein, bewog mich, die willkommene Gelegenheit zu benutzen, dem Freunde einen Beweis meines seinem Unternehmen gewidmeten lebhaften Interesses zu geben. Ich entschloss mich daher, in der Hoffnung, dass die in architektonischer Hinsicht sich darbietenden Schwierigkeiten durch den Rath und Beistand des mit dem grossen Bauwerke innigst vertrauten Architekten zu überwinden sein würden, mich an der Uebersetzung des Gedichts, jedoch nur der Stellen, welche sich auf die Kirche und deren Wiederherstellung beziehen, zu versuchen.
Die Beschreibung der Kirche ist, wie bekannt, von Du Gange in lateinische Prosa übertragen, eine Uebersetzung des Ambon meines Wissens bisher noch nie im Druck erschienen. — Die Verse des ersten Abschnitts der Beschreibung der H. Sophia 11— 20 sind von Kugler im Handbuche der Kunstgeschichte 1ste A. p. 363, und die 41 ersten Verse desselben Abschnitts von A. Ellissen in dem Versuch einer Polyglotte der europäischen Poesie I. Band metrisch ins Deutsche übersetzt.
Eine Uebersetzung in Prosa würde die Eigenthümlichkeit des Gedichts ganz verwischt haben, eine Paraphrase unlesbar gewesen sein. Ich konnte mich daher nur für den metrischen Versuch entscheiden.
Freilich wurde ich bald inne, dass es eben so unzulässig, die den Gedichten aus der Schule des Nonnos eigenthümliche Straffheit des Styls, welche grösstentheils in dem sparsamen Gebrauch der für die Uebergänge erforderlichen Partikeln ihren Grund hat, in der Uebersetzung zu mildern, als es möglich sei, die mit bewundernswürdiger Kenntniss der Sprache und der Gesetze des Rhythmus gewählten oder neu gebildeten Epitheta, an welche vorzugsweise die Genauigkeit der Beschreibung geknüpft ist, überall wieder zu geben. Dennoch schien es mir nöthig, mich, so weit es thunlich, dem Texte anzuschliessen und, wo es auf wesentliche Punkte der Beschreibung ankam, die wortgetreuere der leichteren Darstellung vorzuziehen.
Mein Hauptbestreben blieb darauf gerichtet, denen, welche das Gedicht nicht in der Ursprache lesen können, eine richtige Auffassung desselben mit seinen Vorzügen zu vermitteln, aber auch die Mängel nicht zu verhüllen, die in einer gewissen Redseligkeit des Dichters, in absichtlichen und unabsichtlichen Wiederholungen einzelner Gedanken und Worte, nicht selten auch in prosaischen, bei Beschreibungen der Art kaum zu vermeidenden Wendungen sich kund geben.
Wie wenig ich nun auch mit der Lösung meiner Aufgabe zufrieden sein kann, so empfehle ich doch die kleine Gelegenheitsschrift der wohlwollenden Nachsicht der Leser, und besonders derer, welche es der Mühe werth halten möchten, die Uebersetzung mit dem Originale zu vergleichen.
Meinem geehrten Freunde, Herrn Director Dr. Meineke, danke ich verbindlich für die zuvorkommende Güte, mit welcher er mir gestattet hat, seine für das Verständniss einzelner Stellen des Gedichts wichtigen Textverbesserungen zu benutzen und sie in die der Uebersetzung beigefügten Anmerkungen aufzunehmen. Diese Anmerkungen sollen den Commentar des Du Cange nicht überflüssig machen. Sie beschränken sich nur auf kurze zur Erleichterung der Lesung des Gedichts bestimmte Andeutungen und auf einzelne Sacherörterungen, zu denen der Text oder die zur Erklärung desselben benutzten Schriftsteller Veranlassung gegeben haben. — Hinsichtlich des Architektonischen darf ich auf die ausführliche und genaue Beschreibung des Herrn Salzenberg verweisen, auf welche ich im Einzelnen nicht habe Bezug nehmen können, weil der Anhang gleichzeitig mit dem Hauptwerke gedruckt werden musste.
S. 2 Zur leichteren Uebersicht der in den Anmerkungen 1. und 4. berührten Zeitbestimmungen mögen noch folgende Notizen dienen:
Justinianus regierte nach den übereinstimmenden Angaben der von Job. Pet. v. Ludewig in der Vita Justiniani init. citirten Schriftsteller, namentlich des Theophanes p. 372 ed. Bonn., des Kedrenos I. p. 642 ed. Bonn, und ausserdem noch des Malalas XVIII. init. ed. Bonn., 38 Jahre 7 Monate 13 Tage.
Von seinem Oheim, dem Kaiser Justinus L, 4 Monate vor dessen Tode,' als Mitregent (Augustus) angenommen, trat er im Jahre 527 nach der Angabe mehrerer Schriftsteller, unter denen Evagrius hist. eccl. lib. IV. c. 9. und Malal. a. a. 0. die bedeutendsten sind, am 1. April die Regierung an. Die Richtigkeit dieses Datums findet v. Ludewig a. a. 0. p. 49 durch die 47ste Novelle Justinian’s: «ut praeponatur nomen imperatoris documentis» bestätigt, wo es im 1. Capitel heisst: οὕτω τε ἐν ἅπασιν ὀνομαζέσέθω τά τῆς βασιλείας ἔτη, τῆς τε ἡμετέρας .... πρόδηλον ο,9´ν, ὡς νῦν ἔτους ἑνδεκάτου τῆς ἡμετέρας γράψουσι βασιλείας, ἀρχομένου δ` τοῦ Ἀπριλλίου μηνὸς, κ α τ ὰ τ ὴ ν π ρ ώ τ ή ν ἡ μ έ ρ α ν, κ α θ᾿ ἣ ν ἡ μ ᾶ ς ὁ θ ε ὸ ς τ ο ῖς
Ῥ ω μ α ί ω ν ἐ π έ σ τη σ ε π ρ ά γ μ α σ ι, δωδέκατον ἔτος γράψουσι. Die mit gesperrter Schrift gedruckte Stelle übersetzt v. Ludewig: inchoante Aprili mense et prima die, in qua nos Deus Romanorum superposuit rebus; andere Uebersetzer haben sogar: incipiente vero primo die mensis Aprilis, quo Deus etc. Zu dieser wunderlichen Auffassung, wonach von einem anfangenden Monate und seinem ersten Tage oder von einem Anfαnge des ersten Tages eines Monats geredet wird, giebt der griechische Text gar keine Veranlassung. Man verbinde nur nicht πρώτην ημέραν mit Ἀπριλλίου μηνὸς, sondern allein mit καθ᾿ ἣν κ. τ. λ., welcher Zusatz nur ein abgeänderter Ausdruck der dem ἀρχομένου vorhergehenden Worte τῆς ἡμετέρας βασιλείας ist. Der Sinn der Stelle, der von den Zeitgenossen des Kaisers nicht missverstanden werden konnte, ist daher: «im Anfänge des Monats April, am ersten Tage Unserer Regierung». Es bedurfte auch der besonderen Angabe des Datums (4. April) nicht, weil es Jedermann bekannt war.
Demnach widerspricht die Stelle der angeführten Novelle keinesweges der genaueren Angabe des Theophanes I. p. 266, die so lautet: τῶ δὲ Ἀπριλλίῳ Μηνὶ δ᾿ (4. April) τῇ ἑορτῇ τοῦ πάσχα ἀσθενήσας ὁ βασιλεὺς Ἰουστίνος , προεχειρίσ το ἔτι ζῶν εἰς βασιλέα Ἰουστινιανόν, ἔστεψεν αὐὸν καὶ συνεβασίλευσεν αὐτῷ μῆνας δ'. Kedren. I. ρ. 641 wiederholt fast dieselben Worte, ein Beweis, dass er den Theophanes vor Augen hatte; nur nennt er den 14. April ιδ', wo das ι offenbar ein Fehler des Abschreibers ist. Auch von ihm wird der Tag des Osterfestes genannt, eine Angabe, welche für die Bestimmung des Datums der Thronbesteigung Justinian’s die entscheidende ist, da nach der gefälligen Mittheilung der Herrn Professoren Schellbach und Encke im Jahre 527 der 1. April ein Donnerstag war und Ostern auf den nächsten Sonntag, den 4. April, fiel.
Hiernach kann der Todestag Justinian’s nur der 17. November 565 gewesen sein. Theophanes a. a. Ο. p. 372 nennt im Widerspruch mit seiner Angabe der Dauer der Regierung des Kaisers den 11. (ια´) April; es muss daher ιζ´’ (17) gelesen werden.
Ueber das Lebensalter des Justinian sind die Angaben verschieden. Die sicherste ist die des Zonaras ann. XIV. p. 40, wonach der Kaiser, bereits 45 Jahr alt, den Thron bestieg, mithin zu einem Alter von 83 Jahren und einigen Monaten gelangte.
Im Anfänge des Jahres 532, dem 5. Regierungsjahre des Kaisers, begann der Neubau der im Nika-Aufstande eingeäscherten Sophia. Du Cange Comment, p. 65. Kedren. I. p. 650, wo aber statt ß' ε' zu lesen ist, denn auch ζ', welches nach dem Vorhergehenden zu erwarten wäre, würde unrichtig sein.
Am 26. December 537 im 11. Regierungsjahre die Enkaenien der neuen Kirche.
Im Juni 548 starb die Kaiserin Theodora, Theoph. I. p. 350 und Zonaras XIV. C. 9. p. 54, nach einer Regierung von 21 Jahren 3 Monaten, also am Ende des Juni.
Im Spätherbste des Jahres 557, nicht lange vor dem Wintersolstitium, das grosse von Agathias V. 3. geschilderte Erdbeben, dem den Winter hindurch mehrere andere folgten.
Am 7. Mai 558, also im 32. Regierungsjahre des Kaisers, d. i. 20 Jahre 4 Monate 3 Tage nach den ersten Enkaenien des Jahres 537, der Einsturz des östlichen Theils der Kuppel. Kedren. I. p. 676 und Theoph. I. p. 359, welcher Letztere ausdrücklich bemerkt, dass das Gewölbe durch die Erderschütterungen (ἐκ τῶν γενομένων σεισμῶν) schon einen Riss erhalten habe.
Am 24. December 563 die zweiten Enkaenien. Du Cange Comment, a. a. O.
Im November desselben Jahres 563 die Entdeckung der Verschwörung des Sergius und Marcellus. Malal. XVIII. p. 329. Kedren. I. p. 679.
Am 5. December d. J. die erste Sitzung (σιλέντιον) im Kaiserlichen Palast wegen der Verschwörung. Noch in demselben Monate die Verurtheilung der Schuldigen, die Sequestration des Vermögens des Belisarius und der über ihn verhängte Hausarrest. Kedren. a. a. Ο. καὶ ὡρίσθη καθέζεσθαι ἐν τῷ οἴκῳ αὐτοῦ ἀπρόϊτος. Theoph. I. ρ. 368.
Am 19. Juli 564 erhielt Belisarius Vermögen, Würden (ἀξίας) und Freiheit wieder. Kedren. I. a. a. O. Theoph. I. p. 370.
Er starb im 38. Jahre der Regierung Justinian’s im März 565. Kedren. I. p. 680. Theoph. I. p. 371.
Berlin, im Junius 1854.
Dr. Kortüm.
