8.
S. 146 Zwölf Tage, nachdem er aus dem Gefängnis entlassen war, kam ein Edikt (σάκρα) des Königs an den Statthalter (marzbân) von Bêt Arâmâjê11), worin stand: „Entlaß die im Gefängnis Eingeschlossenen. Die des Todes Schuldigen sollen sterben. Die eine Züchtigung verdienen, sollen gezüchtigt werden. Narsê, den Naza- rener, laß vor dich kommen. Wenn er leugnet, das Feuer ausgelöscht, und den Herd, worin es war, herausgerissen zu haben, werde er freigelassen. Wenn er bekennt, (ihn) herausgerissen und hinausgeworfen zu haben, soll er hingehen, Feuer von dreihundertsechsundsechzig Orten sammeln, es hineinbringen und niederlegen in jenem Hause, dessen Herd er herausgerissen und dessen Feuer er ausgelöscht."
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Nach dem Martyrium Miltrschâpûrs wird dieser zugleich mit Narsê und Sebocht von Hôrmîzddavar (?) gefoltert; die letzteren werden hingerichtet, M. anscheinend freigelassen. „Drei Jahre später begann ("unter Bahrain) die Verfolgung im ganzen Orient offenbar zu werden und M. wurde nun von demselben Beamten verurteilt." Bedjan, II, 586. ↩