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Werke Origenes († 253/54) De oratione Vom Gebet (BKV)
Zweiter Teil: Über das Vaterunser
XXVIII

4.

Außer diesen allgemeineren Verpflichtungen gibt es noch eine bestimmte Schuldigkeit einer von der Kirche versorgten Witwe und eine andere des Diakonen und eine andere des Presbyters1; am schwersten aber ist die Verpflichtung des Bischofs, die von dem Heilande der Gesamtkirche gefordert, und deren Nichterfüllung straffällig wird. Ferner hat der Apostel eine gewisse gemeinsame Schuldigkeit von Mann und Weib in den Worten angegeben: „Dem Weibe soll der Mann leisten, was er schuldig ist, und ebenso auch das Weib dem Manne“; er fügt hinzu: „Entziehet euch einander nicht2“. Da nun die Leser dieser Schrift die Möglichkeit haben, aus dem Gesagten das, was sie betrifft, herauszunehmen, was brauche ich noch davon zu reden, wieviel wir schuldig sind, um entweder, wenn wir die Schuld nicht tilgen, (darin) festgehalten, oder, wenn wir sie tilgen, davon befreit zu werden? Nur soviel sage ich: wenn man im Leben drin steht, so ist es uns zu keiner Stunde bei Nacht und Tag möglich, nicht (etwas) schuldig zu sein.


  1. Vgl. 1 Tim. 5,3.16.17.19 ↩

  2. 1 Kor. 7,3.5 ↩

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