4.
Vielfach aber ist, wie gesagt 1, das Wort εὐχή nicht nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch (=Gebet) gesetzt, wie z.B. bei Jakob2 aber auch im Leviticus: „Der Herr redete zu Mose und sprach: rede mit den Kindern Israel und sage zu ihnen: wer ein Gelübde ablegt, so dass er den Schätzungswert seiner Person dem Herrn (gelobt), so wird der Schätzungswert des Mannes sein, von dem zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahre wird sein Schätzungswert sein fünfzig Doppeldrachmen S. 19 Silber nach dem heiligen Gewicht3“; und im Buche Numeri steht: „Und der Herr redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sage zu ihnen: Mann oder Weib, wer ein großes Gelübde ablegen will, um sich zur Sühnung dem Herrn zu weihen, so soll er sich des Weins und berauschenden Getränkes enthalten4“, und so weiter über den so genannten Nasiräer; dann kurz darauf: „Und er soll sein Haupt an jenem Tage heiligen, an welchem er dem Herrn geheiligt wurde (für) die Tage seines Gelübdes5“, und weiter kurz darauf: „Dies ist die Bestimmung für den, welcher ein Gelübde abgelegt hat: an welchem Tage er die Zeit seines Gelübdes erfüllt hat6“, und weiter kurz darauf: „und hierauf kann der Gottgelobte (wieder) Wein trinken. Dies ist die Bestimmung für den Geweihten, welcher dem Herrn sein Opfer wegen des Gelübdes dargebracht hat, abgesehen von dem, was (außerdem) seine Hand (an Opfern) findet, gemäß der Kraft seines Gelübdes, das er abgelegt hat nach dem Gesetz der Heiligung7“; und am Ende des Buches Numeri: „Und Mose redete zu den Stammeshäuptern der Söhne Israels und sprach: dies ist das Wort, welches der Herr angeordnet hat: Wer dem Herrn ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört zum Vertrag oder Vertragsbestimmungen wegen seiner Person trifft8, so soll er sein Wort nicht brechen; alles, was sein Mund gesprochen hat, soll er tun. Wenn aber ein Weib dem Herrn ein Gelübde ablegt oder eine Vertragsbestimmung über sich in dem Hause ihres Vaters in ihrer Jugend trifft, und ihr Vater ihre Gelübde und ihre Bestimmungen hört, die sie für ihre Person getroffen hat, und ihr Vater dabei schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein und alle die Bestimmungen, S. 20 die sie für ihre Person getroffen hat, für sie bestehen bleiben9“; darauf folgen noch einige gesetzliche Bestimmungen für ein solches Weib. In dieser Bedeutung (des Wortes εὐχή) steht in den „Sprichwörtern“ geschrieben: ... 10 „[Ein Fallstrick] für den Mann ist es, (zu) schnell etwas von dem Eigenen zu geloben; denn nach dem Geloben kommt die Reue11“; und in dem Buch Ekklesiastes heißt es: „Besser nicht zu geloben, als zu geloben und nicht zu leisten12“; ferner in der Apostelgeschichte: „Bei uns sind vier Männer, die ein Gelübde auf sich haben13.“
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Vgl. oben c. III 2 a.A. ↩
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Vgl. Gen. 28,20-22 und oben c. III 1. ↩
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Lev. 27,1-3. ↩
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Num. 6,1-3. ↩
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Num. 6,11.12. ↩
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Num. 6,13. ↩
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Num. 6,20.21. ↩
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Orig. (II 306,15 meiner Ausg.) hat zwar ἢ ὀμόσῃ ὅρκον ὁρισμῷ ἢ ὁρίσηται in seiner Bibel-Hs. gelesen, aber das Richtige: ἢ ὀμόσῃ ὅρκον ἢ ὁρίσηται ὁρισμῷ bieten doch wohl die Bibel-Hss. AF, vgl. Num. 30,4. ↩
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Num. 30,2-5. ↩
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In der Lücke von zwei Zeilen haben vielleicht die zwei Zitate Sprichw. 7,14 und 19,13 gestanden. ↩
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Sprichw. 20,25. ↩
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Ekkle. 5,4. ↩
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Apg. 21,23 ↩