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Ferner kann man, um zum Beten zu mahnen und von Vernachlässigung des Gebetes abzumahnen, passender weise auch ein derartiges Beispiel anführen. Wie es (dem Manne) nicht möglich ist, Kinder zu erzeugen ohne ein Weib und die der Kindererzeugung dienliche S. 33 Betätigung, so dürfte wohl jemand dieses oder jenes nicht erlangen, wenn er nicht so betet, mit solcher Gesinnung, mit diesem Glauben, und wenn er auch1 vor dem Gebete nicht auf diese Weise gelebt hat. Man soll also nicht „plappern2“, auch nicht „unbedeutende Dinge“ erbitten, auch nicht um „Irdisches“ beten3, auch nicht mit „Zorn“ und verwirrten „Gedanken4“ zum Gebet kommen; ebenso wenig darf man denken, dass man sich ohne Reinheit „dem Gebet widmen“ könne5. Aber auch Vergebung der Sünden kann der Betende unmöglich erlangen, wenn er nicht „dem Bruder“, der gefehlt hat und Verzeihung erhalten will, „von Herzen vergibt6“.