25. Von den Wittwen; Konstitution des Thaddäus.
Und ich, Lebbäus, Thaddäus genannt, verordne bezüglich der Wittwen Dieses: Eine Wittwe werde nicht geweiht; wenn sie aber schon lange ihren Mann verloren und keusch und schuldlos gelebt und bestens für ihre Hausangehörigen gesorgt hat wie Judith1 und Anna2, hochheilige Frauen, so werde sie in den Stand der (zu Diakonissen ordinirten) Wittwen versetzt. Hat sie erst vor Kurzem ihren Mann verloren, so soll man ihr noch nicht trauen, sondern die Jugend in der Zeit erproben. Denn die Leidenschaften altern mit den Menschen, wenn wir sie nicht mit einem starken Zügel bezähmen. S. 294