29. Weihe des Wassers und Öls; Konstitution des Matthäus.
Bezüglich des Wassers und des Öls verordne ich, Matthäus: Der Bischof soll das Wasser segnen und das Öl; wenn er aber nicht da ist, so segne ein Priester in Gegenwart des Diakons. Ist aber der Bischof gegenwärtig, so sollen ihm ein Priester und Diakon assistiren, und dabei spreche er also: Herr der Heerschaaren, Gott der Mächte, Schöpfer der Gewässer und Spender des Öls, barmherzig und menschenfreundlich, der du das Wasser gegeben hast zum Trank und zur Reinigung und das Öl zur Erheiterung des Angesichtes in freudigem Frohlocken: heilige nun auch jetzt durch Christus dieses Wasser und dieses Öl auf den Namen (═ für) Desjenigen oder Derjenigen, welcher oder welche es herzugebracht, und verleihe ihm wirksame Kraft zur Erhaltung der Gesundheit, zur Heilung der Krankheiten, zur Ver- S. 296 treibung der Dämonen, zur Abhaltung aller Nachstellungen durch Christum, unsere Hoffnung,1 mit welchem dir sei Ehre, Lob und Anbetung sammt dem hl. Geiste in Ewigkeit. Amen.
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I. Tim. 1, 1. ↩