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Werke Kirchenordnungen Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Zweites Buch: Von dem Klerus.

31. Die Diakonen sind in Allem den Bischöfen untergeordnet und kein Diakon erlaube sich einen Tadel gegen den Bischof.

Der Diakon soll überhaupt Nichts thun ohne den Bischof; auch soll er Niemand Etwas geben ohne Wissen des S. 73 Bischofs. Denn wenn er irgend einen scheinbar Armen ohne Wissen des Bischofs beschenkt, so gibt er dazu Anlaß, daß der Bischof geschmäht und der Hartherzigteit gegen Arme beschuldigt wird; wer aber einem Bischof übel nachredet, beleidigt Gott, da er nicht hört auf sein Wort: „Du sollst von den Göttern nichts Schlechtes sagen.„1 Denn nicht wegen gräulicher Stein- oder Holzfiguren, die fälschlich göttliche Namen tragen und dem Herrn verhaßt sind, gab Gott das Gesetz, sondern wegen der Priester und Richter, zu denen er auch sprach: „Götter seid ihr und Priester des Allerhöchsten.“2


  1. Exod. 22, 28. ↩

  2. Ps. 81, 3. ↩

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