52. Ein Beispiel gerechten Urtheils; die Vorsicht der weltlichen Gerichte bei den Heiden.
Betrachtet nur die weltlichen Gerichte, vor deren Forum wir Mörder, Ehebrecher, Giftmischer, Gräberdiebe und S. 94 Räuber gebracht sehen. Obgleich die Richter ihr Untersuchungsmaterial von den Anklägern herzunehmen pflegen, so fragen sie doch den Übelthäter, ob die Sache sich so verhalte, wie der Kläger es behaupte. Und wenn Jener eine bejahende Antwort gibt, so führen sie ihn doch nicht gleich zur Bestrafung vor, sondern untersuchen die Angelegenheit mehrere Tage lang in häufigen, nicht öffentlichen Berathungen. Endlich erhebt Derjenige, welcher Urtheil und Todesstrafe über den Angeklagten ausgesprochen hat, die Hände zur Sonne und bezeugt, daß er unschuldig sei am Blute des Menschen. Obgleich sie Heiden sind und die Gottheit nicht kennen, so wollen sie doch der göttlichen Rache über jene Richter, welche Unschuldige verurtheilen, entgehen.