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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Règlement ecclésiastique Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Zweites Buch: Von dem Klerus.

58. Über die Aufnahme der Fremden.

Wenn ein Fremder, sei es Bruder oder Schwester, mit Empfehlungsschreiben ankommt, so soll der Diakon in Betreff derselben untersuchen, ob sie gläubig, ob sie zur Kirche gehören, ob sie nicht von Ketzerei angesteckt, und wiederum, ob sie verheirathet oder Wittwen. Hat sich herausgestellt, daß der Fremde den rechten Glauben habe und mit der S. 103 Kirche des Herrn sich in Übereinstimmung befinde, so soll der Diakon jeden an den ihm gebührenden Platz führen. Wenn aber ein Priester von einer Gemeinde gekommen, so soll er von den Priestern aufgenommen werden, und wenn ein Diakon, von den Diakonen; wenn aber ein Bischof als Fremder kommt, soll er neben dem Bischof sitzen, von welchem er mit denselben Ehren empfangen und gebeten wird, an das Volk einige belehrende Worte zu richten; denn die Unterweisung und Ermahnung von Seite der Fremden ist beliebt und sehr nützlich, „denn kein Prophet hat Geltung m seinem Vaterland.” Du sollst ihm auch das Anerbieten machen, die Eucharistie zu feiern; wenn er aber aus Bescheidenheit diese Ehre zurückweiset und nicht opfern will, so sollst du ihn nöthigen, wenigstens das Volk zu segnen. Wenn aber während der Versammlung ein angesehener und berühmter Mann eintritt, sei's ein Fremdling oder Einheimischer, so sollst du, o Bischof, während du von Gott zum Volke sprichst oder den anhörst, welcher Psalmen singt oder vorliest, auf den Rang, das Ansehen oder Vermögen des Gastes keine Rücksicht nehmen und dich nicht unterbrechen lassen. Die Brüder aber sollen ihn durch die Diakonen aufnehmen, und wenn es an Platz mangelt, so soll der Diakon ihm einen Sitz verschaffen, indem er den Jüngsten gütlich, nicht mit Ungestüm aufstehen heißt; übrigens sollte man Dieß in Bruderliebe von selbst thun. Wenn er sich aber weigert, so zwinge er ihn, Platz zu machen, und stelle ihn an den allerletzten Platz, damit auch die Übrigen lernen, den angeseheneren Personen Platz zu machen. Wenn aber ein Armer oder Niedriger oder Fremder kommt, sei's alt oder jung, und es an Platz fehlt, so soll auch Diesen der Diakon ganz bereitwillig Platz machen, damit er seinen Dienst versehe, nicht um den Menschen, sondern um Gott zu gefallen. Ebenso soll auch die Diakonissin verfahren, wenn Frauen kommen, mögen sie arm oder reich sein. S. 104

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