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Œuvres Règlement ecclésiastique Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Drittes Buch: Von den Wittwen

1. Die Wittwen

S. 111 In den Stand der Wittwen1 nehmet nur Frauen von sechzig Jahren auf, damit ihr wenigstens durch ihr Alter die Sicherheit habet, daß sie keine zweite Ehe eingehen. Wenn ihr aber eine jüngere als Wittwe aufgenommen habt, welche in diesem Stande nicht ausharret, weil zu jung, und sich verheirathet. so macht sie dem Stande der Wittwen keine Ehre und muß hierüber Gott Rechenschaft geben, nicht weil sie in zweiter Ehe sich verbunden, sondern weil sie, hochmüthig wider Christus, ihr Gelöbniß nicht gehalten; war sie ja nicht mit Glauben und Gottesfurcht herzugekommen, um ihr Versprechen zu halten. Deßwegen soll man nicht kühn und vorschnell ein Gelübde machen, sondern mit Ruhe und Überlegung, denn „besser ist's nicht geloben, als geloben und das Versprochene nicht halten.”2 Wenn aber eine noch ziemlich junge Frau nur kurze Zeit mit ihrem Manne gelebt und denselben durch den Tod oder durch S. 112 ein anderes Geschick verloren hat, so möge sie für sich bleiben, und wenn sie das Geschenk der Wittwenschaft hält, so wird sie glücklich erfunden werden nach dem Vorbilde der Wittwe von Sarepta im Gebiete Sidonia, bei welcher Elias, der hl. Prophet Gottes, eingekehrt ist,3 und der Anna, der Tochter Manuels aus dem Stamme Afer, welche den Tempel nicht mehr verließ, Tag und Nacht verharrend in Bitten und Gebeten — sie war vierundachtzig Jahre alt und hatte nach ihrer Jungfrauschaft sieben Jahre mit ihrem Manne gelebt, und die Ankunft Christi verherrlichend lobpries sie den Herrn und redete von ihm mit Allen, welche auf die Erlösung Israels warteten. Eine Wittwe mit solchem Zeugniß wird geehrt werden, sie hat Ruhm sowohl bei den Menschen auf Erden, als auch bei Gott im Himmel ewiglich.


  1. D. i. Derjenigen, welche die Bewahrung der Viduität geloben und spezielle Segnung empfangen. (S. unten VlII. 19.) ↩

  2. Pred. 5, 4. ↩

  3. III. Kön. 17, 9. ↩

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