3. Die eigentlichen Wittwen sollen vom Bischöfe unterstützt werden.
Als wahre und eigentliche Wittwen sind von der Kirche nur jene zu betrachten, welche eines Mannes Weib gewesen, nach dem Zeugnisse Mehrerer gute Werke vollbringen, guten Ruf haben, züchtig, gläubig und fromm sind, welche ihre Kinder gottesfürchtig erzogen und den Werken der christlichen Liebe ganz und gar gelebt haben. Diese eigentlichen Wittwen sollen als Gott geweiht betrachtet und vom Bischöfe unterstützt werden. Aber insbesondere gedenke, o Bischof, der armen Wittwen und biete ihnen hülfreiche Hand und trage Sorge für sie als Verwalter Gottes; verschaffe Wittwen und Waisen zu rechter Zeit den nothwendigen Lebensunterhalt, wenn sie hilflos sind und in Noth schmachten.