16. Von der Ertheilung der Taufe.
Du also, o Bischof, sollst das Haupt der Täuflinge, seien es Männer oder Frauen, in der vorgeschriebenen Form salben zum Sinnbild der geistlichen Taufe. Dann S. 126 wirst entweder du oder ein dir untergeordneter Priester, während die Anrufung des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes über sie ausgesprochen wird, sie ins Wasser tauchen. Alsdann soll den männlichen Täufling ein Diakon, den weiblichen eine Diakonissin in Empfang nehmen (susceptores), damit die Ertheilung des unverletzbaren Siegels (Firmung) anständig geschehe. Sofort salbe der Bischof die Getauften mit duftendem Öl (Chrisam).