10. Canon. Über Diejenigen, welche Christen werden wollen.
Diejenigen, welche die Kirchen besuchen in der Absicht, S. 18 unter die Christen aufgenommen zu werden, examinire man mit aller Beharrlichkeit und untersuche, aus welcher Ursache sie ihren Kultus verlassen, damit sie nicht etwa zum Scheine eintreten. Wenn aber Jemand mit dem Zeichen eines aufrichtigen Glaubens kommt, so werde er mit Freuden aufgenommen und über seine Beschäftigung gefragt und vom Diakon unterrichtet und lerne in der Kirche dem Teufel und seiner ganzen Pracht entsagen. Dieses Verfahren beobachte man die ganze Zeit hindurch, wo er den Unterricht genießt, bevor er dem Volke beigezählt wird.
Ist der zu Unterrichtende der Sklave eines götzendienerischen Herrn, so soll er ohne den Willen seines Herrn nicht getauft werden; er sei zufrieden, ein Christ zu sein.1 Wenn er stirbt, ohne zu den Sakramenten zugelassen zu sein, so werde er von der übrigen Heerde (der Gläubigen) nicht getrennt.
Bei Fabricius l. c. 253 K. 20 heißt es, er soll, wenn sein Herr ein Christ, von diesem ein Zeugniß beibringen, wenn ein Heide, dessen Einwilligung. ↩
