13. Canon. Über Diejenigen, die entweder nicht aufgenommen oder entfernt werden sollen.
Ein Bürger oder ein Soldat, dem die Gewalt verliehen wird, zu tödten, werde nie und nimmer aufgenommen; dagegen können Diejenigen aufgenommen werden, denen, als sie Soldaten waren, befohlen wurde zu kämpfen, sich im Übrigen aber von allen bösen Reden enthalten und die Kronen nicht auf den Kopf gesetzt haben, obgleich ihnen die Auszeichnung zu Theil geworden.1
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Vgl. Fabricius l. c. S. 254, wo sich ein derartiges Verbot nicht findet; wohl aber sagt Tertullian de corona militis c. 2, eine Mauerkrone zu tragen verstoße gegen die christliche Disciplin. ↩