14. Canon. Über das Verhalten des christlichen Soldaten.
S. 20 Der Christ soll nicht freiwillig, sondern von dem Anführer gezwungen Soldat werden. Er darf das Schwert führen, muß sich aber hüten, sich des Verbrechens des Blutvergießens schuldig zu machen. Wenn in Erfahrung gebracht wird, es sei von ihm Blut vergossen worden, so soll er sich der Teilnahme an den Geheimnissen enthalten, wenn er sich nicht durch eine musterhafte Umwandlung seiner Sitten unter Thränen und Wehklagen gebessert hat. Jedoch darf seine Besserung (Oblatio) nicht verstellt sein, sondern muß mit der Furcht Gottes geschehen.