17. Canon. Über die freien Frauen, die Schwangeren und Jungfrauen.
Die freie Frau (Matrone), welche in der Kirche ihren Kopf nicht bedeckt, weil es vielleicht ihr Mann so haben will, soll das Haar im Hause Gottes doch nicht gelöst, sondern vielmehr geflochten und um den Kopf gewunden tragen, auch keinen Zopf1 oder Locken tragen, wenn sie an den göttlichen Sakramenten Theil nehmen will. Auch soll sie die Kinder, die sie geboren hat, nicht Ammen übergeben, sondern vielmehr selbst stillen, wie es die Pflicht der Ehe erheischt. Sie hüte sich, die Verwaltung des Hauswesens zu vernachlässigen oder dem Manne in irgend einer Sache entgegen zu sein. Übertrifft sie den Mann an Klugheit und Wissen, so soll sie jeder Zeit Gottes eingedenk sein. Übertrifft sie überhaupt alle Männer durch ihr Wissen, so soll sie diesen Vorzug Niemanden fühlen lassen, sondern vielmehr ihrem Manne wie dem Herrn dienen und der Armen gedenken, als wären sie ihre eigenen Verwandten, zugleich S. 22 auch für die Opfergaben Sorge tragen und sich von der leeren, eitlen Welt weit entfernt halten. Denn Jene, die in dem Schmucke kostbarer Steine und Perlen einherstolzirt, ist nicht so schön als Jene, die von Natur und durch Wohlthun glänzt.
Eine solche Frau ist den übrigen gleichsam als Aufseherin vorzusetzen, damit sie nicht unrein noch vergnügungssüchtig noch lachlustig seien, noch überhaupt in der Kirche sprechen; weil diese Haus Gottes ist, so ist sie kein Ort für die Unterhaltung, sondern für das Gebet in der Furcht Gottes. Ist ein Katechumen der Taufe würdig, so soll ihn die Zeit nicht hindern.2
Diese Frage hat jedoch der Katechet der Kirche zu entscheiden. Wenn der Katechet die tägliche Aufgabe des Unterrichts abgemacht hat, sollen sie (die Katechumenen) getrennt von der Christengemeinde beten.
Schwangere Frauen sollen an den Geheimnissen nicht Theil nehmen, bis sie gereinigt sind. Ihre Reinigung geschehe also, daß, wenn ein Männliches geboren wurde, sie nach zwanzig, wenn ein Weibliches, nach vierzig Tagen erfolgt. Kindbetterinen sollen keine Einladungen zu Gastereien annehmen, vielmehr für die Wohlfahrt der Kinder, die sie empfangen haben, dem Gebete obliegen. Wenn sie vor der Reinigung die Kirche zu besuchen wünschen, mögen sie mit den Katechumenen, die noch nicht aufgenommen und für würdig gehalten sind, in die Versammlung der Gläubigen aufgenommen zu werden, beten.
Die Frauen sollen einen besonderen Platz haben, von dem die Männer durchaus ausgeschlossen sind. Der Katechet lege den Katechumenen die Hände auf, bevor er sie in Unterricht nimmt.
Jüngere Frauen, Jungfrauen, sollen, wann die Zeit da ist, wo sie zu der Stufe der Frauen aufsteigen, das Haupt S. 23 mit ihren Schleiern oder Mänteln verhüllen, jedoch sich keines dünnen Tuches bedienen.
