22. Canon. Über die Osterwoche, die Enthaltung von aller Fröhlichkeit, die in jener Woche erlaubten Speisen; über Diejenigen endlich, welche auf Reisen sind und die Osterzeit nicht wissen.
Die Woche, in welcher die Juden Pascha feiern,1 soll von dem ganzen Volke mit dem größten Eifer beobachtet werden, und besonders sollen sie auf ihrer Hut sein, an jenen Tagen von aller Begierlichkeit nüchtern zu bleiben, so daß sie selbst jedes heiteren Gesprächs sich enthalten und ihre Rede eine gewisse Trauer zur Schau trägt, weil sie wissen, daß der leidensfreie Herr des Alls in jener Zeit für uns gelitten hat, auf daß wir mit Geduld die Schmerzen ertragen sollen, durch welche wir uns von den Qualen befreien können, die wir für unsere Sünden verdient haben, und Theil nehmend an den Schmerzen, die er für uns auf sich genommen hat, seines Reiches theilhaftig werden möchten.
Die Speise aber, welche für die Osterzeit paßt, ist Brod allein mit Salz und Wasser. Ist Jemand krank oder lebt auf dem Lande, wo er keine Christen kennt, so daß er in der Osterzeit (der heiligen Woche) sich der Freude überläßt, unkundig des Termins der heiligen Zeit, oder wird er von einer schweren Krankheit genöthigt (das Fasten nicht zu halten): Diese alle sollen nach Pfingsten fasten und dann das Osterfasten gewissenhaft halten, damit S. 30 offenbar werde, ihre innere Absicht sei nicht gewesen, freventlich das Fasten zu vernachlässigen und sich ein eigenes Pascha zu machen, indem sie einen anderen Grund legen, als da gelegt ist.2
