28. Canon. Keinem Gläubigen ist erlaubt, vor dem Empfange der hl. Geheimnisse, besonders zur Zeit der hl. Fasten, Etwas zu genießen.
Kein Gläubiger genieße Etwas vor dem Empfange der hl. Sakramente, besonders an den Fasttagen. Übrigens müssen die Kleriker sorgfältig darauf sehen, Niemanden zum Empfange der Sakramente einzuladen als allein die Gläubigen.