2. Canon. Über die Bischöfe.
Der Bischof soll vom ganzen Volke gewählt werden; er soll ohne irgend eine heftige Leidenschaft sein, wie über ihn geschrieben ist.1 In der Woche aber2, wo er geweiht wird, soll das Volk sagen: „Wir wählen ihn.“3 Herrscht alsdann mit dem Eingeständniß4 in der ganzen Heerde Stillschweigen, so sollen Alle für ihn beten, indem sie sagen: „O Gott, stärke ihn, den du uns bereitet hast.“ Alsdann soll Einer aus den Bischöfen und Priestern gewählt werden, welcher ihm die Hand auf das Haupt legt und betet, indem er sagt:5
I. Tim. 3, 2; Tit. 1, 7. ↩
D. i. am Sonntage; vgl. Const. apost. 8, 3; Fabr. Hippolyt S. 249. ↩
Dieß gilt vom dritten und letzten Scrutinium. ↩
Exomologesis scheint (?) hier die Zustimmung zur Wahl zu bedeuten. ↩
Abweichend hievon sollen nach Const. apost. VIII. 4 (vgl. Fabricius S. 249) drei Bischöfe die Weihe vornehmen und der von einem Bischof geweihte abgesetzt werden. ↩
