33. Canon. Über das Gedächtniß für die Todten; es darf am Sonntage nicht stattfinden.
Wenn Gedächtnisse für die Verstorbenen gehalten werden, was jedoch am Sonntage nicht geschehen darf, so soll man, bevor man sich zu Tische setzt, die Sakramente S. 44 empfangen. Nach der Kommunion soll gesegnetes Brod gereicht werden, vor Sonnenuntergang, bevor man sich zu Tische setzt.1 Kein Katechumen soll an den Liebesmahlen Theil nehmen.
Man trinke bis zur Sättigung, nicht aber bis zur Trunkenheit, sondern in der göttlichen Gegenwart unter dem Lobe Gottes.
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Nach Fabricius 1. c. S. 256, 23 soll am 3., 9. u. 40. Tage das Andenken der Todten mit Psalmen und Gebeten gefeiert werden. — S. was Fabricius S. 256 gegen die Trunkenheit sagt. ↩