35. Canon. Der Diakon kann den Presbyter vertreten in der Agape, in Austheilung des Eulogiums und im Gebete, aber nicht in dem Opfer. Über die Wittwen.
Ist der Presbyter abwesend, so kann der Diakon ihn vertreten im Gebete und der Brechung des Brodes, welches er den Eingeladenen austheilt. Für den Laien aber ziemt es sich nicht, das Brod zu segnen; er soll es nur brechen und Nichts weiter thun. Ist gar kein Kleriker anwesend, so esse Jeder sein Brod mit Danksagung, so daß die Heiden euer Leben sehen mit Neid (und Bewunderung).1
Will Jemand den Wittwen eine Mahlzeit bereiten, so möge er das thun, aber Sorge tragen, daß sie, bevor die Sonne untergeht, entlassen werden. Sind deren viele, so habe er Acht, daß keine Verwirrung entsteht und Nichts hindert, daß sie vor Abend entlassen werden.
Einer jeden werde hinreichend Speise und Trank dargereicht; sie entfernen sich aber, bevor die Nacht eintritt.
Hier ist ebenfalls von den Eulogien die Rede. ↩
