Elfte Vorschrift.1
S. 270 Die Klasse der Weinenden ist außen vor der Türe des Gotteshauses. Dort muß der Büßer stehend die eintretenden Gläubigen um ihr Gebet für ihn bitten. Die Klasse der Hörenden ist innerhalb der Kirchentüre im Vorraum, wo der Büßer stehen bleiben muß bis zu den Katechumenen hin. Von hier aus muß er dann hinausgehen. Denn es heißt: Wer die hl. Schrift und die Unterweisung hört, soll hinausgewiesen und der Teilnahme am Gebet nicht für würdig befunden werden. Die Klasse der Knienden besteht darin, daß der Büßer innerhalb der Kirchentüre seinen Platz hat und mit den Katechumenen hinausgeht, die Klasse der Stehenden darin, daß er bei den Gläubigen seinen Platz hat und nicht mit den Katechumenen hinausgeht. Den Abschluß bildet dann die Teilnahme an den Sakramenten.)
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Eigentlich keine Vorschrift, sondern nur ein erläuternder Zusatz von späterer Hand. ↩