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Werke Hippolytus von Rom (170-235) Refutatio omnium haeresium Widerlegung aller Häresien (BKV)
Buch VIII.

18.

Andere wieder, streitsüchtiger Natur, ohne jede S. 236 wissenschaftliche Bildung und recht auf Händel erpicht, stellen auf, man müsse Ostern am vierzehnten Tag des ersten Monats halten nach der Offenbarung des Gesetzes1, auf was immer für einen Tag es falle; sie haben dabei den Spruch im Gesetze im Auge, daß verflucht sein solle, wer es nicht so halte2, wie es vorgeschrieben ist. Sie beachten nicht, daß das Gesetz für die Juden gegeben war, die das wahre Ostern aufheben sollten, das zu den Heiden gekommen ist und gläubig verstanden wird und das jetzt nicht nach dem Buchstaben gehalten wird. Sie halten sich an diese eine Vorschrift und berücksichtigen das nicht, was der Apostel gesagt hat: „Ich bezeuge jedem Menschen, der sich beschneidet, daß er Schuldner ist zur Erfüllung des ganzen Gesetzes“3. Im übrigen stimmen sie mit der apostolisch-kirchlichen Überlieferung überein.


  1. Exod. 12, 18. ↩

  2. Deut. 27, 26; Num. 9, 13. ↩

  3. Gal. 5, 3. ↩

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Widerlegung aller Häresien (BKV)

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