2.
Aber auch hieraus kann man wieder dieselbe Ketzerei erkennen und Gründe gegen sie schöpfen. Denn wer ihr Freund und ein Genosse ihrer Gottlosigkeit ist, der wird, sollte er auch anderer Verbrechen schuldig und mit tausend Anklagen belastet seyn, und sollten auch die augenscheinlichsten Beweise und Belege gegen ihn vorliegen, bei ihnen rechtschaffen, und sogleich ein Freund des Königes, weil ihn seine Gottlosigkeit empfiehlt; und nachdem er sich sehr viel Geld erworben hat, erhält er von den Richtern auch die Erlaubniß, nach Belieben zu handeln. Wer hingegen ihre Gottlosigkeit widerlegt, und Christi Sohn aufrichtig vertheidigt, der wird, wenn er auch in Allem rein, wenn er sich keiner Schuld bewußt ist, wenn er auch keinen Ankläger hat, dennoch, indem jene mancherlei Vorwände erdichten, sogleich ergriffen, und nach dem Urtheile des Königes verbannt, als wenn er der Verbrechen schuldig wäre, welche ihm jene aufbürden wollen, oder als wenn er den Kaiser geschmäht hätte, wie bei Naboth geschah1. Wer aber ihre Ketzerei begünstiget, der wird aufgesucht und sogleich in die Kirche des Widerlegers derselben geschickt, und zuletzt werden Verbannungen, Mißhandlungen und alle Uebel über diejenigen verhängt, welche den Eingedrungenen nicht aufnehmen. Und was das Auffallendste ist, wen die Völker wollen und als untadelhaft kennen, diesen entsetzt der König und schickt ihn über die Grenzen; einen solchen aber, welchen sie nicht wollen und nicht kennen, schickt er aus weiter Ferne mit seinen Soldaten und Schreiben; und dann S. 23 werden sie mit vieler Gewalt gezwungen, denjenigen zu hassen, welchen sie als ihren Religionslehrer und Vater lieben; jenen aber zu lieben, welchen sie nicht wollen; und dem ihre Kinder anzuvertrauen, dessen Wandel und Sitten sie nicht kennen, und von dem sie nicht wissen, wer er sey; oder eine Strafe zu erleiden, wenn sie dem Könige nicht gehorchen.
3. Kön. XXl, 10. ↩
