12.
Die Verhandlungen in dem rauhen Seleucia aber waren folgende. Es war der Monat, welcher von den Römern September, von den Aegyptern Thoth, von den Macedoniern Gorpiäus genannt wird, und der sechszehnte Monatstag nach den Aegyptern, an dem sich die Berufenen versammelten. Es waren daselbst gegen hundert und sechzig S. 234 Bischöfe. Da aber viele aus ihnen angeklagt wurden, und die Ankläger gegen sie laut ihre Stimme erhoben, gingen Acacius, Patrophilus, Uranius von Tyrus, Eudoxius, welcher in die Kirche zu Antiochia sich eingedrungen hatte, Leontius, Theodotus, Evagrius, Theodulus und jener aus dem ganzen Erdenrunde vertriebene Georgius die Sache listig an. Weil sie nämlich die Beweise ihrer Ankläger fürchteten, nahmen sie Andere von der arianischen Partei mit sich, welche auf gleiche Weise zur Gottlosigkeit feil, und von dem durch die große Synode abgesetzten Secundus ordinirt waren, aus Libyen den Stephanus, Seras und Pollux, welche verschiedener Verbrechen angeklagt waren, und ferner den Pankratius und einen gewissen Meletianer Ptolomäus. Sie nahmen zwar den Schein an, als wollten sie über den Glauben eine Untersuchung anstellen, konnten aber nicht verbergen, daß sie sich vor ihren Anklägern scheuten. Da sie nun die Ketzerei vertheidigten, theilten sich die Bischöfe, und die Einen, welche sich an den Acacius anschlossen, sehr wenige an der Zahl, waren verdächtig; die Andern aber waren die Mehrzahl. Die Acacianer also gingen mit ihrem frechen Unsinne zu Werke, wollten die zu Nicäa verfaßten Beschlüsse durchaus nicht zugeben, und machten selbst der Synode Vorwürfe. Die Andern hingegen, bei weitem die größere Zahl, nahmen alle übrigen Worte der Synode an, und verwarfen bloß den Ausdruck „von gleicher Wesenheit“ (consubstantialis, omoousioj) unter dem Vorwande nämlich, weil er wegen der Dunkelheit verdächtig wäre. Da sie nun längere Zeit daselbst verweilten, und die Ankläger auf ihrer Klage bestanden, die Angeklagten aber nicht auf dieselbe eingingen, und daher in ihrer Gottlosigkeit noch heftiger aufgeregt wurden, und wider den Herrn lästerten, so sah dieß die Mehrzahl der Bischöfe mit dem größten Unwillen, und sie setzten den Acacius, Patrophilus, Uranius und Eudoxius, ehemaligen Steuereinnehmer, und Andere aus Asien, den Leontius, Theodosius, S. 235 Evagrius und Theodulus ab. Von ihrer Gemeinschaft schlossen sie aus den Asterius, Eusebius, Augarus, Basilicus, Phöbus, Fidelius, Eutychius, Eustathius und Magnus, weil sie auf die Forderung, vor Gericht zu erscheinen, um sich gegen die von Vielen gegen sie angebrachten Beschuldigungen zu rechtfertigen, nicht erschienen waren; und sie beschlossen, daß dieselben in diesem Verhältnisse so lange bleiben sollten, bis sie sich gerechtfertiget und nachgewiesen hätten, daß sie von den ihnen zur Last gelegten Verbrechen rein seyen. Und nachdem sie das gegen dieselben gefällte Urtheil der Diöcese eines Jeden schriftlich bekannt gemacht hatten, begaben sich jene zu dem höchst gottlosen Augustus Konstantius, um ihm das Vorgefallene zu melden; denn diesen Auftrag hatten sie. Und dieses war der Ausgang der Synode zu Seleucia.
