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Werke Athanasius von Alexandrien (295-373) De synodis Arimini et Seleuciae in Isauria Abhandlung über die Synoden zu Rimini in Italien, und zu Seleucia in Isaurien. (BKV)

43.

Dieses nun ist zwar genügend, um zu beweisen, daß die Ansicht der Lieben nicht verschieden sey, und von dem Homousion nicht weit abweiche. Weil aber, wie sie selbst sagen, denn den Brief bekam ich nicht in die Hände, die Bischöfe, welche den Samosaten verdammten, in einem Schreiben ausgesprochen haben, der Sohn Gottes habe mit dem Vater nicht gleiche Wesenheit, und übrigens aus Ehrfurcht und Achtung gegen die Männer, die dieses gesagt haben, diese Gefühle für den Ausdruck hegen, so ist es angemessen, mit ihnen auf eine achtungsvolle Weise auch hierüber zu sprechen. Denn es geziemt sich nicht, diese mit jenen zu entzweien, weil sie alle Väter sind; und es wäre nicht recht, das Urtheil zu fällen, als wenn zwar diese richtig, jene aber unrichtig gesprochen hätten; denn sie sind alle in Christo entschlafen. Man darf sich also im Streite nicht ereifern, noch die Zahl der versammelten Väter in Anschlag bringen, damit jene dreihundert die Wenigern nicht zu verdunkeln scheinen; noch darf man ferner die Zeit bemessen, damit die Frühern die Nachfolgenden nicht ihres Ansehens zu berauben scheinen. Denn sie alle sind, wie S. 292 oben bemerkt worden ist, Väter; und dennoch haben jene dreihundert keine neue Meinung niedergeschrieben, noch im Selbstvertrauen Ausdrücke, welche nicht in der Schrift enthalten sind, in Schutz genommen; sondern, durch das Beispiel der Väter aufgemuntert, sich der Worte derselben bedient. Denn lange vor jenen Siebenzig1, welche den Samosaten absetzten, hatten die beiden Dionyse gelebt, von welchen der Eine Bischof zu Rom, der Andere zu Alexandrien war. Da aber Einige den Bischof von Alexandrien bei dem Bischofe zu Rom anklagten, daß er behaupte, der Sohn sey ein Geschöpf und habe mit dem Vater nicht gleiche Wesenheit, sah es die zu Rom versammelte Synode mit Unwillen, und der römische Bischof schrieb die Meinung Aller seinem Namensbruder. Dieser aber schrieb zu seiner Rechtfertigung ein Buch unter dem Titel: Wiederlegung und Vertheidigung. Sein Schreiben an den römischen Bischof aber lautet so2.


  1. Hilarius zählt achtzig. Dagegen nennen Basilius, der Diakon, und die Mönche in ihrer Schrift, die sie der Synode zu Ephesus übergaben, deren 180. (tom. 3. Concil. p. 425.) Allein die Angabe des Athanasius und des Hilarius scheint die richtige zu seyn. ↩

  2. Der römische Papst Dionysius, vermuthlich ein Grieche aus Calabrien, und unter den Päpsten Stephanus und Sixtus II. Diakon und Priester in Rom, ward nach des Letztern Martyrertode als dessen Nachfolger am 24. Juli 259 auf den Stuhl Petri erhoben, den er bis zu seinem Tode am 26. December 269 mit Würde bekleidete. Der alexandrinische Dionysius wurde bei ihm des Sabellianismus beschuldigt; er sprach ihn aber, nachdem dessen Vertheidigung ihm zugesendet worden war, in einer römischen Kirchenversammlung frei. Er schrieb gegen die Sabellianer, und die erste allgemeine Kirchenversammlung zu Nicaa (J. 325) berief sich auf sein Ansehen. ↩

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Abhandlung über die Synoden zu Rimini in Italien, und zu Seleucia in Isaurien. (BKV)

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  • Abhandlung über die Synoden zu Rimini in Italien, und zu Seleucia in Isaurien. (De synodis Arimini et Seleuciae in Isauria)
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