46.
Aufhören also soll aller Streit, und wir wollen uns ferner nicht mehr wegen der Frage einander anfeinden, ob die Synoden den Ausdruck „Homousion“ in verschiedenem Sinne genommen haben. Denn wir haben für sie zur Vertheidigung triftige Gründe, sowohl die obengenannten, als auch folgenden. Obwohl wir den Ausdruck (aggennhton) „ungeboren“ nicht aus den Schriften wissen; denn die Schriften haben Gott nirgends ungeboren genannt; so haben wir doch, weil viele angesehene Männer dieses Namens sich bedienten, nach genauer Prüfung erkannt, daß dieses Wort verschiedene Bedeutungen habe. Einige sagen nämlich, ungeboren sey das, was ein Daseyn hat, ohne daß es gezeugt wurde, und ohne daß es überhaupt einen Urheber hat; Andere dagegen verstehen darunter das, was nicht geschaffen worden ist. Wie also bei diesen Bedeutungen Jemand, wenn er die erstere berücksichtigte, diese nämlich, vermöge welcher das Ungeborne keinen Urheber hat, und in diesem Sinne sagte, der Sohn sey nicht ungeboren, einen Andern nicht tadeln würde, welcher darauf sähe, daß S. 298 der Sohn nichts Gemachtes und Geschaffenes, sondern der ewige Gezeugte sey, und ihn deßwegen ungeboren nennen würde; denn Beide drücken sich, indem sie auf ihren Zweck sehen, richtig aus; eben so wollen auch wir, wenn von den Vätern die Einen so, die Andern anders über das Homousion gesprochen haben, nicht streiten, sondern ihre Worte mit frommem Sinne aufnehmen, zumal so lange sie für die Frömmigkeit geeifert haben.
