XXIII. (Mauriner-Ausgabe Nr. 53) An die Chorbischöfe1
S. 107 2Inhalt: Basilius klagt zu seinem Sprengel gehörige Suffraganbischöfe an, sie nehmen von den Ordinierten für die erteilte Weihe Geld an (c. 1) und schreckt sie mit kirchlicher und ewiger Strafe (c. 2). — Geschrieben zu Beginn seines Episkopates (370).
-
Herausgeber und einige Handschriften bieten die Aufschrift: „An die ihm unterstehenden Bischöfe, daß sie nicht um Geld die Hände auflegen.” — Über die „Chorbischöfe” (= Landbischöfe) vgl. F. Gillmann, Das Institut der Chorbischöfe im Orient. München 1903. ↩
-
Die für die Kirchendisziplin bedeutsamen Schreiben Nr. 53—55 wurden (von J. Schäfer, Basilius des Großen Beziehungen zum Abendlande. Münster 1909, S. 5— 7) mit z. T. nennenswerter, aber doch unzulänglicher Begründung dem Bischof Basilius abgesprochen. ↩