36.
Die zweite Mahnung wird, wie ich überzeugt bin, ihre Schwierigkeiten haben und von den meisten nicht gerne angenommen werden. Wer nämlich die Möglichkeit hat, jemandem mit Bösem zu vergelten, zumal wenn er wegen böser Erfahrungen mit Recht erzürnt ist, liebt es keineswegs, sich den Zügeln des den Unmut bändigenden Wortes zu fügen. Gleichwohl geziemt es sich, die Mahnung zu hören und entgegenzunehmen. Lassen wir die Zeit nicht nutzlos verstreichen! Mißbrauchen wir nicht unsere Freiheit! Seien wir nicht erbittert auf die, welche uns Unrecht getan hatten, damit wir nicht in die gleichen Fehler fallen, die wir verurteilt hatten! Nachdem sich für uns die Lage glücklich geändert hat und wir den Schrecken entronnen sind, wollen wir alles verabscheuen, was an Rache erinnert! Normale Menschen sind sich selber Richter: sie sind in Angst wegen der Leiden, die sie angetan haben, sie erwarten gebührende Strafe und werden von ihrem eigenen Gewissen gequält. Die Leiden, die einer erst fürchtet, leidet er schon, auch wenn sie noch nicht verhängt sind; noch mehr wird er wohl durch sich als durch die Henker bestraft. Nicht wollen wir nach Zorn verlangen, auch wollen wir nicht als zu gute Richter erscheinen. Wir wollen vielmehr, da wir nicht alles einfordern können, alles verzeihen. Auf solche Weise wollen wir die, welche uns Unrecht getan hatten, übertreffen und überbieten. Wir wollen es erkennen lassen, was jenen von den Dämonen gelehrt wurde und was dagegen Christus uns lehrt, welcher zwar schon durch sein S. 187 Leiden sich bewährt hatte1, aber ebensosehr dadurch gesiegt hatte, daß er das nicht tat, was er hätte tun können. Vergelten wir es Gott dadurch in Dankbarkeit, daß wir durch Tugendhaftigkeit das Geheimnis vermehren und dazu die Zeit ausnützen!
Vgl. Röm. 5, 4 ― Ich lese: οἷς πέπονθε τὸ εὐδόκιμον ἔχων [hois peponthe to eudokimon echōn] (statt wie die Handschriften: ἔχον [echon]). ↩
