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Works Ephrem the Syrian (306-373) Vorbemerkung: Vier Lieder über Julian den Apostaten

9.

Aber trotzdem sah sich der am nächsten Tage [27. Juni] zum Kaiser ausgerufene, bisherige Oberst Flavius Claudius Jovianus gezwungen, mit Sapor einen schimpflichen Frieden zu schließen, der am 12. Juli 363 zustande kam. Die Eroberungen des Galerius sowie ein großer Teil des römischen Mesopotamien mit sechzehn Festungen, darunter Singara und Nisibis, mußten den Persern ausgeliefert werden. Dafür erhielten die Römer Proviant und freien Abzug.

Die Übergabe der bisher unbesiegten Stadt Nisibis erfolgte nach dem Berichte des Augenzeugen Ammian1in dieser Weise:

Als Kaiser Jovian auf seinem Rückzuge vor Nisibis angekommen war, schlug er vor den Toren dieser Stadt sein Lager auf und war durch nichts zu bewegen, im Palaste Wohnung zu nehmen. Am folgenden Tage drang der von Sapor II. mit der Übernahme betraute Satrap Bineses auf Übergabe der Stadt. Nachdem der Kaiser zugestimmt hatte, zog er in die Stadt ein, pflanzte die persische Fahne auf den Zinnen der Burg auf und kündigte den Einwohnern die traurige Ausweisung aus ihrer Heimat an [submigrationem e patria civibus nuntians luctuosam]. Da der Befehl auf sofortige Auswanderung aller [et vertere solum extemplo omnes praecepti] lautete, so wandten sich Magistrat und Bürgerschaft an den Kaiser mit der Bitte, sie in ihrer Heimat zu belassen, jedoch vergeblich. Binnen drei Tagen mußten alle Einwohner die Stadt verlassen, und um dem Befehle die Ausführung zu sichern, waren Soldaten mit der Räumung beauftragt und bedrohten jeden Widerspenstigen mit dem Tode. Ammian schildert die herzzerreißenden Szenen, die sich da abspielten. „Nachdem dann die Einwohner fortgetrieben, die Stadt übergeben und der Tribun Constantius angewiesen worden war, die Befestigungen S. 211 samt der Umgebung den persischen Magnaten auszuliefern, erhielt Prokop den Befehl, die Überreste Julians nach dessen letztwilliger Verfügung nach Tarsus zu bringen und dort in der Vorstadt zu begraben2.


  1. 25,8 u. 9. ↩

  2. Ammian 25,9; Übersetzung nach Büchele S. 624. ↩

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