KAPITEL II.
Denn ebensowenig es für die Gewählten zu ihrer Verteidigung genügt, zu erklären: Ich habe mich nicht unaufgefordert hinzugedrängt, ich habe mich allerdings auch nicht durch die Flucht entzogen, weil ich im voraus nichts davon wissen konnte, kann es auch den Wählern etwas nützen, wenn sie sagen, sie hätten den Gewählten nicht gekannt. Es wird vielmehr dadurch ihre Schuld nur noch größer, weil sie jemanden vorschlugen, S. 189 den sie nicht kannten, und ihre scheinbare Entschuldigung wird das Anklagematerial noch vermehren. Wie widersinnig ist es nicht! Wenn man einen Sklaven kaufen will, führt man ihn vorher den Ärzten vor, fordert für den Kauf Bürgen, erkundigt sich bei Nachbarn und ist nach all dem noch nicht beruhigt, sondern man verlangt auch noch eine lange Frist zur Erprobung. Wenn man dagegen beabsichtigt, jemanden in ein solch hohes Kirchenamt einzusetzen, nimmt man die Aufnahme oberflächlich und aufs Geratewohl vor, ohne eine andere Prüfung der Persönlichkeiten, als daß es diesem oder jenem beliebt, aus Gunst oder Mißgunst ein Zeugnis für sie abzulegen. Wer wird alsdann Fürsprache für uns einlegen 1, wenn jene, die uns zur Seite stehen sollten, selbst der Hilfe bedürfen?
Wer also jemanden die Hände auflegen will, muß vorher eine genaue Untersuchung anstellen, eine viel sorgfältigere jedoch der, dem die Hände aufgelegt werden sollen. Denn wenn er auch bei seinen Vergehen seine Wähler zu Genossen seiner Strafe hat, er selbst ist damit doch keineswegs von der Strafe befreit, sondern wird sogar eine noch härtere erdulden müssen, es müßte denn sein, daß die Wähler aus irgendeiner menschlichen Ursache gegen das, was ihnen wohlbegründet erschien, gehandelt hätten. Falls sie nämlich hierbei ertappt würden, daß sie wissentlich aus irgendeinem Vorwand gerade den Unwürdigen einsetzten, so werden beide 2 der gleichen Züchtigung anheim fallen, vielleicht einer größeren die, welche den Untauglichen aufgestellt haben. Denn wer einem Menschen, der die Absicht hat, die Kirche zugrunde zu richten, die Macht dazu verschafft, ist selbst schuldig an dem, was jener in seiner Verwegenheit begeht. Wenn er aber für nichts hiervon verantwortlich wäre, sondern behaupten könnte, er sei durch die Meinung der großen Menge getäuscht worden, so bleibt er auch in diesem Falle nicht ungestraft, nur daß ihn eine etwas geringere Strafe trifft als den Gewählten. Warum S. 190 denn? Weil, wie es scheint, die Wähler, von einer falschen Meinung betrogen, sich zu diesem Schritte verleiten ließen, der Gewählte jedoch nicht die Ausrede vorbringen kann: Ich habe mich selber geradeso wenig gekannt wie die anderen. Wie er also eine schwerere Strafe zu gewärtigen hat als seine Gönner, so muß er auch eine sorgfältigere Prüfung als sie über sich selbst anstellen. Und wenn jene, ohne ihn zu kennen, ihn hervorziehen wollen, so muß er zu ihnen hingehen und muß ihnen genau die Gründe auseinandersetzen, um derentwillen er sie von ihrem Irrtume abbringen möchte. Indem er ihnen nachweist, daß er schon der eingehenden Prüfung unwürdig sei, wird er der Last eines so schwierigen Amtes entgehen. Wenn über Kriegsdienst, Seehandel, Ackerbau und andere weltliche Geschäfte eine Beratung stattfindet, warum übernimmt da nicht der Landmann die Schiffahrt, der Soldat den Ackerbau, der Steuermann den Kriegsdienst, selbst wenn man ihm tausendmal mit dem Tode drohen würde? Doch wohl offenbar deshalb, weil jeder die aus seiner Unerfahrenheit erwachsende Gefahr voraussieht. Wo demnach der Schaden nur geringfügige Dinge betrifft, da gebrauchen wir so große Vorsicht und geben dem Zwange derer, die uns nötigen wollen, nicht nach; wo aber ewige Strafe denen in Aussicht steht, die trotz ihrer Unwissenheit das Priestertum auszuüben wagen, da wollen wir ohne weiteres und unbesonnen eine solche Gefahr auf uns nehmen, indem wir die Anwendung von Gewalt von seiten anderer vorschützen? Unser dereinstiger Richter jedoch wird das nicht gelten lassen. Wir hätten nämlich viel größere Sicherheitsmaßregeln betreffs der geistlichen Güter treffen sollen als für die irdischen; nun aber stellt es sich heraus, daß wir nicht einmal die gleiche Sorgfalt für beide an den Tag legen. Sage mir doch, wenn wir jemanden, in dem wir einen Baukundigen vermuteten, ohne daß er es ist, zur Herstellung eines Baues beriefen, dieser auch Folge leistete, dann aber, wenn er sich an dem für das Bauwerk zurecht gelegten Material zu schaffen macht, Holz und Steine verderben und das Haus derart aufführen würde, daß es alsbald in sich zusammenstürzen müßte, würde es da zu seiner Entschul- S. 191 digung genügen, daß er von anderen genötigt worden und nicht aus freien Stücken gekommen wäre? Nimmermehr. Und ganz mit vollem Recht. Denn er hätte, auch wenn andere ihn beriefen, sich weigern sollen. Wenn es demnach für den, welcher Holz und Steine zugrunde richtet, kein Entrinnen aus der ihm gebührenden Strafe gibt, sollte da derjenige, welcher Seelen ins Verderben stürzt, indem er deren geistlichen Aufbau vernachlässigt, glauben, es genüge für ihn die Nötigung seitens anderer, um der Strafe entgehen zu können? Wäre das nicht ganz und gar ungereimt!
Ich will jetzt noch nicht beifügen, daß niemand einen anderen wider seinen Willen zu zwingen vermag. Es sei jedoch zugegeben, daß er außerordentliche Gewalt und mannigfaltige Ränke über sich ergehen lassen mußte, so daß er schließlich in ihre Hände fiel 3. Wird ihn dieser Umstand nun von der Strafe erretten? Nein, ich bitte, wollen wir uns hierin nicht selbst täuschen; wollen wir uns nicht stellen, als wüßten wir Dinge nicht, die doch schon kleinen Kindern bekannt sind. Denn wenn wir einmal Rechenschaft ablegen müssen, wird es uns doch wohl nichts nützen können, daß wir uns unwissend stellen. Im Bewußtsein deiner Schwäche hast du nicht selbst darnach getrachtet, dieses hohe Amt zu erlangen! Das war recht und lobenswert von dir. Dann hättest du mit derselben Entschiedenheit dich weigern sollen, auch wenn andere dich dazu aufforderten. Oder warst du nur so lange schwach und untauglich, als niemand dich berief, und bist dann plötzlich stark geworden, als sich Leute fanden, die dir diese Würde übertragen wollten? Das wäre lächerlich und possenhaft und verdiente die schwerste Strafe. Darum ermahnt auch der Herr 4, wenn man einen Turm bauen wolle, nicht eher den Grund zu legen, als bis man sein eigenes Vermögen überrechnet habe, damit man den Vorübergehenden nicht unaufhörlich Anlaß zum Gespötte gebe. In diesem Falle endet die Strafe allerdings nur mit Gelächter. Hier aber bedeutet die Züchtigung ein un- S. 192 auslöschliches Feuer, ein nimmersterbender Wurm, ein Zähneknirschen, die äußerste Finsternis, die Vernichtung und Einreihung unter die Heuchler.
Die, welche mich anklagen, wollen nichts von all dem wissen; sonst würden sie wohl sicherlich aufhören, den zu tadeln, der nicht leichtsinnig zugrunde gehen will. Die Untersuchung, um welche es sich hier handelt, dreht sich nicht darum, ob jemand mit Weizen oder Gerste, mit Rindern oder Schafen oder mit anderen derartigen Dingen zu wirtschaften versteht, sondern sie betrifft den Leib Christi selber. Denn die Kirche Christi ist nach den Worten des seligen Paulus 5 der Leib Christi. Und der, dem dieser Leib anvertraut ist, muß ihn dermaßen pflegen, daß er zu einem vollen Wohlbefinden und zu unendlicher Schönheit sich entwickelt und muß allseitig sich umsehen, ob nicht irgendwo ein Flecken 6, eine Runzel oder sonst ein Makel jene Herrlichkeit und Anmut verunstalte. Ja, was anders ist schließlich sein letztes Ziel, als, soweit es in seinen menschlichen Kräften steht, den Leib Christi so zu gestalten, daß er des mit ihm verbundenen, reinen und heiligen Hauptes würdig sei? Denn wenn schon die, welche auf die Erzielung einer athletischen Leibeskonstitution hinarbeiten, Ärzte und Turnlehrer, eine genau geregelte Lebensweise, beständige Übung nebst unzähligen anderen Beobachtungen nötig haben, zumal das geringste zufällige Versehen alles umwerfen und zerstören kann, wie können da diejenigen, denen die Sorge für einen Leib zugefallen ist, der nicht gegen irdische Leiber, sondern wider unsichtbare Mächte den Kampf zu bestehen hat 7, diesen rein und gesund erhalten, wenn sie nicht über die gewöhnliche menschliche Tüchtigkeit bei weitem hervorragen und sich nicht vollständig auf eine für die Seelen ersprießliche Behandlung verstehen 8? S. 193
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„ἐξαιτήσεται“; die Lesart „ἐξαιρήσεται, erretten“ findet sich nur selten. ↩
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Gemeint sind wieder die Wähler und der Gewählte. ↩
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Indem er das geistliche Amt annahm. ↩
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Siehe Luk. 14, 28—30. ↩
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Siehe Kol. 1, 24. ↩
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Vgl. Ephes. 5, 27. ↩
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Vgl ebd. 6, 12. ↩
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Unter den verschiedensten Varianten liest Nairn gleich Bengel und Seltmann in Übereinstimmung mit Savilius: „πᾱσαν Ψυχῆς πρόσφορον ἐπιστάμενοι θεραπείαν“. ↩