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Œuvres Jean Chrysostome (344-407) In epistula ad Romanos commentarius Kommentar zum Briefe des hl. Paulus an die Römer (BKV)
ACHTE HOMILIE: Kap. III, V. 9—31.

1.

Kap. III, V. 9—31.

V. 9: „Wie nun? Haben wir etwas voraus? Ganz und gar nicht. Wir haben ja schon oben bewiesen, daß alle, Juden und Heiden, unter Sünde stehen“,

V. 10: „wie geschrieben steht: Nicht einer ist gerecht“,

V. 11: „nicht einer ist verständig, nicht einer sucht Gott.“

V. 12: „Alle sind abgewichen, allesamt taugen nichts, keiner handelt recht, auch nicht einer.“

V. 13: „Ein offenes Grab ist ihr Schlund, mit ihren Zungen reden sie trägerisch, Natterngift birgt sich hinter ihren Lippen“;

V. 14: „von Flächen und Gehässigkeiten ist voll ihr Mund“;

V. 15: „ihre Füße sind eilig, Blut zu vergießen“;

V. 16: „Leid und Elend ist auf ihren Wegen“;

V. 17: „den Weg des Friedens kennen sie nicht.“

V. 18: „Gottesfurcht ist nicht vor ihren Augen.“

Angeklagt hat der Apostel die Juden, angeklagt die Heiden. Es erübrigt nun zu sprechen von der Gerechtigkeit durch den Glauben. Denn wenn das Naturgesetz nichts nütze war noch auch das geschriebene mehr leistete, sondern wenn beide die, welche danach lebten, nur mehr belasteten und nur umso strafwürdiger erscheinen ließen, dann blieb notwendig nichts übrig als das Heil aus Gnade. Sprich uns also davon, Paulus, und zeig’ es uns! Aber noch traut er sich nicht, weil er die Frechheit der Juden kennt. Er bringt darum die Rede wieder auf die Anklagen gegen sie. Er führt S. b102 zunächst David als Ankläger vor, der weitläufig dasselbe sagt, was Isaias alles in Kürze vorbringt. Damit legt er ihnen einen gewaltigen Zaum an, damit sie nicht aus können und damit keiner seiner Zuhörer, wenn die Rede auf den Glauben kommen wird, sich ihr entschlagen könne, weil im vorhinein festgenommen durch die Anklagen der Propheten. Drei Vorwürfe sind es, die ihnen der Prophet macht: daß sie alle Böses getan hätten; daß sie nicht einmal ab und zu etwas Gutes getan, sondern nur reine Bosheit verübt hätten, und daß sie dies alles mit aller Absicht getan hätten. Ferner, damit sie nicht sagen könnten: „Wie, wenn etwa das auf andere gemeint ist?“ fährt er fort:

V. 19: „Wir wissen aber, daß alles, was das Gesetz sagt, zu denen gesprochen ist, die unter dem Gesetze stehen.“

Darum führt er nach Isaias, der nach ihrem eigenen Zugeständnis gegen sie aufgetreten war, David an, um zu zeigen, daß dessen Worte dieselbe Folgerung zulassen. Was lag denn für eine Notwendigkeit vor, will er sagen, daß der Prophet, der zu eurer Besserung gesandt war, andern Vorwürfe mache? Und auch das Gesetz war nicht anderen gegeben, sondern euch. Warum sagt er aber nicht: „Wir wissen, daß alles, was der Prophet sagt, sondern; „was das Gesetz sagt“? Weil Paulus das ganze Alte Testament „Gesetz“ zu nennen pflegt. So sagt er an einer andern Stelle: „Hört ihr nicht das Gesetz, daß Abraham zwei Söhne hatte?“ 1 Hier nennt er die Psalmen Gesetz, indem er spricht: „Wir wissen, daß alles, was das Gesetz sagt, zu denen gesprochen ist, die unter dem Gesetze stehen.“ — Dann zeigt er, daß das nicht bloß der Anklage wegen gesagt sei, sondern wieder zu dem Zwecke, damit das Gesetz dem Glauben den Weg bahne. Darin stimmen Altes und Neues Testament zusammen, daß die Anklagen und Vorwürfe überhaupt dazu erhoben werden, damit dadurch bei den Hörern dem Glauben eine herrliche Pforte eröffnet werde. Da nämlich den Juden gerade ihre hohe Meinung von sich selbst zum Verderben war — dasselbe sagt er weiter unten: „Da S. b103 sie die Gerechtigkeit Gottes nicht erkennen, und bloß ihre eigene aufrecht erhalten wollen, so unterstellen sie sich nicht der Gerechtigkeit Gottes 2 —, so haben Gesetz und Propheten im voraus ihren Stolz gefällt und ihre Einbildung niedergehalten, damit sie zur Einsicht ihrer eigenen Sünden kämen, ihre ganze Anmaßung ablegten und, sich der äußersten Gefahr bewußt, mit aller Bereitwilligkeit dem entgegeneilten, der ihnen Hinwegnahme ihrer Sünden brachte, und Gnade erlangten durch den Glauben. Das deutet Paulus auch hier an, wenn er spricht: „Wir wissen, daß alles, was das Gesetz sagt, zu denen gesprochen ist, die unter dem Gesetze stehen,

damit jeglicher Mund zum Schweigen gebracht werde und die ganze Welt Gott (auf Gnade und Ungnade) anheimgegeben werde.“

— Hier zeigt er nämlich, daß die Juden gar nicht Ursache haben, sich auf ihre (guten) Werke zu verlassen, und daß sie nur mit Worten unverschämt prahlen. Darum gebraucht er auch passend die Redewendung: „damit jeder Mund zum Schweigen gebracht werde“; er drückt damit aus ihre unverschämte, grenzenlose Prahlerei und das geflissentliche Zügeln ihrer Zunge; denn wie ein nicht eingedämmter Strom ließ sie sich gehen; aber der Prophet brachte sie zum Schweigen. Wenn Paulus sagt: „Damit jeder Mund zum Schweigen gebracht werde“, sagt er nicht, daß sie darum gesündigt hätten, damit ihr Mund zum Schweigen gebracht werde, sondern sie seien darum gescholten worden, damit sie nicht vergessen sollten, daß sie eben damit gesündigt hatten.

„Und damit die ganze Welt Gott (auf Gnade und Ungnade) anheimgegeben werde.“ Der Apostel sagt nicht: „der Jude“, sondern: „die ganze Welt“; denn der Satz: „damit jeglicher Mund zum Schweigen gebracht werde“ ist auf jene (die Juden) gemünzt, wenn es auch nicht offen ausgesprochen wird, damit die Rede nicht zu herb ausfalle. Das andere aber: „Damit die ganze Welt sich vor Gott schuldig gebe“, ist sowohl von den Juden wie auch von den Heiden gesagt. Es trägt S. b104 dies nicht wenig dazu bei, dem Hochmut jener (der Juden) einen Dämpfer aufzusetzen, wenn sie auch hier keinen Vorzug bekommen vor den Heiden, sondern in gleicher Weise als verloren erklärt werden gemäß der Heilslehre (des Neuen Bundes). „Auf Gnade und Ungnade anheimgegeben“ (ὑπόδικος) wird eigentlich nur jener genannt, der außerstande ist, sich selbst zu verteidigen, sondern der Hilfe eines andern bedarf. Das war ja der Zustand von uns allen: Wir waren verloren in bezug auf unser Seelenheil.

V. 20: „Denn durch das Gesetz kommt Erkenntnis der Sünde“ 3.

Wieder versetzt der Apostel dem Gesetz einen Hieb, freilich mit Schonung. Denn das Gesagte ist keine Anklage gegen das Gesetz, sondern gegen die leichtfertige Auffassung desselben durch die Juden. Gleichwohl zielt er hier darauf ab, nachzuweisen, daß es stark an innerer Schwäche leide, weil er ja später die Rede auf den Glauben überleiten will. Wenn du auf das Gesetz stolz bist, will er sagen, so gereicht dir dasselbe vielmehr zur Beschämung. Er sagt das aber nicht so scharf, sondern wieder mild: „Denn durch das Gesetz kommt Erkenntnis der Sünde.“ Also ist auch die Strafe größer, aber durch die Schuld der Juden. Denn das Gesetz trug dazu bei, dich die Sünde erkennen zu lassen. Deine Sache war es, sie zu fliehen. Hast du sie nun nicht geflohen, so hast du deine Strafe nur erschwert, und der Wegweiser „Gesetz“ hat dich nur auf den Weg zu größerer Bestrafung geführt.


  1. Gal. 4, 21 u. 22 ↩

  2. Röm. 10, 3. ↩

  3. Vor diesem Satze steht im 20. Vers folgender: ‚Denn durch die Werke des Gesetzes wird kein Mensch vor ihm gerechtfertigt.’ Im Kommentar ist dieser Satz übergangen. ↩

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Kommentar zum Briefe des hl. Paulus an die Römer (BKV)
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Einleitung

Table des matières
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  • Kommentar zum Briefe des hl. Paulus an die Römer (In epistula ad Romanos commentarius)
    • ERSTE HOMILIE: Einleitung.
    • ZWEITE HOMILIE: Kap. I, V. 1—7.
    • DRITTE HOMILIE: Kap. I, V. 8—17.
    • VIERTE HOMILIE: Kap. I, V. 18—25.
    • FÜNFTE HOMILIE: Kap. 1, V. 26 und 27.
    • SECHSTE HOMILIE: Kap. 1, V. 28—31 und Kap. II, V. 1—16.
    • SIEBENTE HOMILIE: Kap. II, V. 17—28 und Kap. III. V. 1—8.
    • ACHTE HOMILIE: Kap. III, V. 9—31.
      • 1.
      • 2.
      • 3.
      • 4.
      • 5.
      • 6.
      • 7.
      • 8.
      • 9.
    • NEUNTE HOMILIE. Kap. IV, V. 1—21.*
    • ZEHNTE HOMILIE: Kap. IV, V. 23—25 und Kap. V, V. 1-11.
    • ELFTE HOMILIE: Kap. V, V. 12—21 und Kap. VI, V. 1—4.
    • ZWÖLFTE HOMILIE: Kap. VI, V. 5—18.
    • DREIZEHNTE HOMILIE: Kap. VI, V. 19—23 u. Kap. VII, V. 1—13.
    • VIERZEHNTE HOMILIE: Kap. VII, V. 14—25 u. Kap. VIII, V. 1—11.
    • FÜNFZEHNTE HOMILIE: Kap. VIII, V. 12—27.
    • SECHZEHNTE HOMILIE: Kap. VIII, V. 28—39.
    • SIEBZEHNTE HOMILIE: Kap. IX, V. 1—33.
    • ACHTZEHNTE HOMILIE: Kap. X, V. 1—13.
    • NEUNZEHNTE HOMILIE: Kap. X, V. 14—21 u. Kap. XI. V. 1—6.
    • ZWANZIGSTE HOMILIE: Kap. XI. V. 7—36.
    • EINUNDZWANZIGSTE HOMILIE: Kap. XII, V. 1—3.
    • ZWEIUNDZWANZIGSTE HOMILIE: Kap. XII, V. 4—13.
    • DREIUNDZWANZIGSTE HOMILIE: Kap. XII V. 14—21.
    • VIERUNDZWANZIGSTE HOMILIE: Kap. XIII, V. 1—10.
    • FÜNFUNDZWANZIGSTE HOMILIE: Kap. XIII, V. 11—14.
    • SECHSUNDZWANZIGSTE HOMILIE: Kap. XIV, V. 1—13.
    • SIEBENUNDZWANZIGSTE HOMILIE: Kap. XIV, V. 14—23.
    • ACHTUNDZWANZIGSTE HOMILIE: Kap. XIV, V. 25—27 und Kap. XV, V. 1—7.
    • NEUNUNDZWANZIGSTE HOMILIE: Kap. XV, V. 8—13.
    • DREISSIGSTE HOMILIE: Kap. XV, V. 14—24.
    • EINUNDDREISSIGSTE HOMILIE: Kap. XV, V. 25—33 und Kap. XVI, V. 1—5.
    • ZWEIUNDDREISSIGSTE HOMILIE: Kap. XVI, V. 5—16.
    • DREIUNDDREISSIGSTE HOMILIE: Kap. XVI, V. 17—24.

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