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Kirchliche Hierarchie (BKV)
§ 5.
1) Der bischöfliche Stand ist der vornehmste; er bildet die abschließende Spitze der hierarchischen Gemeinde, ähnlich wie Christus Ziel- und Endpunkt der Gesamthierarchie ist. 2) Die Gewalt des Bischofs erstreckt sich durch alle kirchlichen Ordnungen; es sind ihr aber bestimmte, besonders wichtige Funktionen vorbehalten, welche auf Vollendung der übrigen Akte und Einrichtungen der Kirche abzielen. 3) So wird z. B. das Myron nur vom Bischof geweiht, ohne welches es keine Spendung der Taufe und keinen für die eucharistische Feier konsekrierten Altar gäbe. Die Priesterwürde kann nur durch die Handauflegung des Bischofs erlangt, das oberste kirchliche Lehramt nur durch ihn ausgeübt werden (§ 6).
Der göttliche Stand der Hierarchen ist der erste unter den gottschauenden Ständen; er ist auch der höchste und letzte, denn in ihm ist die ganze Institution unserer Hierarchie vollendet und abgeschlossen. Denn wie wir die Gesamthierarchie in Jesus als ihrem Ziel- und Endpunkt gipfeln sehen, so jede einzelne in ihrem gotterfüllten Hierarchen1. Die Gewalt des hierarchischen Standes durchdringt alle heiligen Körperschaften und betätigt durch all die heiligen Stände die Mysterien der eigenen Hierarchie. In bevorzugter Weise aber hat das göttliche Gesetz ihr vor den übrigen Ständen die göttlicheren Kultakte zur persönlichen Vollziehung zugewiesen. Diese sind auf Vollendung abzielende Abbilder S. 169 der urgöttlichen Gewalt, welche allen göttlichsten Sakramentsritus und alle heiligen Ordnungen abschließend vollenden. Denn wenn auch einige der ehrwürdigen sakramentalen Handlungen von den Priestern verrichtet werden, so wird der Priester doch niemals anders als durch das göttlichste Myron die heilige Geburt aus Gott bewirken, noch wird er die Geheimnisse der göttlichen Kommunion feiern, wenn nicht die sakramentalen Gestalten der Kommunion auf den göttlichsten Altar gebracht worden sind. Ja nicht einmal einen Priester selbst wird es geben, wenn er nicht durch den Weiheakt des Hierarchen für diesen Stand bestellt worden ist. Deshalb hat die göttliche Satzung die Konsekration der priesterlichen Stände, die Weihe des göttlichen Myron und die heilige Einweihung des Altars den Vollendungsgewalten des gotterfüllten Hierarchen ausschließlich vorbehalten.
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Bei Isidor v. Pelusium ep. I, 136 (M. s. gr. 78, 272): „εἰς τύπον τοῦ Χριστοῦ“. D. nennt den Bischof immer θεῖος und ἔνθεος. Bei Ignatius v. Ant. Treten schon diese idealen Schilderungen hervor (s. oben S. 96). ↩
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Kirchliche Hierarchie (Edith Stein)
§ 5.
Der göttliche Stand der Bischöfe ist also der erste jener Stände, die Gott schauen.
Er ist zugleich der höchste und der letzte, da in ihm die Ordnung unserer Hierarchie zum Abschluß und zur Vollendung kommt. Denn wie die gesamte Hierarchie auf Jesus zurückweist, so jede einzelne auf ihren obersten Priester. Die Kraft der hierarchischen Ordnung macht sich zwar in allen heiligen Ständen geltend und wirkt durch alle heiligen Stände die Geheimnisse der eigenen Hierarchie, aber diesem hat das göttliche Gesetz vor den übrigen Ständen göttlichere Pflichten zu seinem Dienst zuerteilt.
Dies sind die vorzüglichsten Abbilder der vollendenden Kraft Gottes, wodurch alle göttlichen Sinnbilder und heiligen Ordnungen Vollendung erhalten. Es werden zwar von den Priestern verehrungswürdige Sakramente vollzogen, jedoch wird niemals ein Priester jene göttliche Wiedergeburt wirken ohne jene göttliche Salbe, noch die Geheimnisse der heiligen Kommunion feiern, ohne daß die Sinnbilder der Kommunion auf den göttlichen Altar gebracht wurden, ja er wird nicht einmal Priester sein ohne Beförderung zu dieser Würde durch bischöfliche Weihe. Deshalb hat das göttliche Gesetz die Weihe der hierarchischen Stände, die Weihe der göttlichen Salbe und die heilige Segnung des Altars ausschließlich den vollendenden Kräften der göttlichen Bischöfe vorbehalten.