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Kirchliche Hierarchie (BKV)
§ 5.
1) Den Abschluß der Mönchsweihe bildet die heilige Kommunion, womit dem Geweihten, wenn er es mit seinem Stande ernst meint, die Bürgschaft gegeben ist, daß er in einem höhern Grade als die einfachen Gläubigen die Heilsgeheimnisse erfassen wird. 2) Auch bei den priesterlichen Weihen wird zum Schlusse die heilige Kommunion gereicht, welche ja nicht bloß die Krone jeder kirchlichen Gnadenvermittlung ist, sondern auch allen Ständen gerade zum Zwecke ihrer Erhebung und Vollendung gespendet wird. 3) Rekapitulation: Die drei priesterlichen Klassen teilen sich in das aktive Reinigen, Erleuchten und Vollenden, die drei untergebenen Stände verhalten sich dazu passiv. So entsteht ein Nachbild der „Himmlischen Hierarchie“.
Am Schlusse der ganzen Zeremonie ruft der Priester den Geweihten zur urgöttlichen Kommunion und gibt damit heilig zu verstehen, daß derselbe, wenn er anders aufrichtig ins monachische Leben und in den emporführenden Einigungsweg eintritt, nicht bloß die ihn betreffenden Heilsgeheimnisse zu schauen fähig sein und nicht bloß nach dem Grade des mittleren Standes die Gemeinschaft an den heiligsten Sakramenten erlangen soll, sondern mit einem göttlichen Erkennen der von ihm genos- S. 187 senen Heilsgnaden auf eine höhere Weise als die heilige Gemeinde zum Empfange der urgöttlichen Kommunion gehen wird. Deshalb wird auch den priesterlichen Ständen bei ihrer Konsekration zu Weihespendern am Schlusse ihrer heiligsten Ordination, von dem weihenden Hierarchen der Genuß der heiligsten Eucharistie gewährt, nicht bloß weil gerade der Empfang der urgöttlichen Mysterien (Kommunion) die Krone jeder hierarchischen Gnadenvermittlung ist, sondern auch deshalb, weil alle heiligen Stände an der göttlichsten Gabe der Kommunion, entsprechend ihrem besondern Range, zu dem Zwecke teilnehmen, damit sie in ihrem Aufstieg zur Vergöttlichung und ihrer Vollendung gefördert werden.
Wir haben also das Ergebnis gefunden, daß die heiligen Weihen in der Reinigung, Erleuchtung und Vollendung bestehen. Die Liturgen bilden den reinigenden, die Priester den erleuchtenden, die gottähnlichen Hierarchen den vollendenden Stand. Zur passiven Reinigungsklasse gehören diejenigen, welche der heiligen Betrachtung und Gemeinschaft nicht teilhaftig sind, weil sie eben noch im Stadium der Reinigung sich befinden. Zur Betrachtung befähigt ist die heilige Gemeinde. Vollendet ist der Stand der zur Einigung gelangten Mönche. — So ist also unsere nach den von Gott bestimmten Ordnungen heilig und schön eingerichtete Hierarchie ähnlich den himmlischen Hierarchien gestaltet und bewahrt ihre gottnachahmenden und gottähnlichen Charakterzüge, soweit es unter Menschen möglich ist.
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Kirchliche Hierarchie (Edith Stein)
§ 5.
Am Ende ladet der Priester den Eingeweihten zu jener vorzüglichen Vereinigung mit Gott ein und gibt damit heilig zu verstehen, daß der Eingeweihte, wenn er wahrhaft zu jenem abgesonderten Mönchsleben gelangt, nicht nur Zuschauer bei jenen heiligen Handlungen sein soll, die ihn angehen, und nicht nur auf die Weise wie der mittlere Stand zum Genuß der heiligsten Geheimnisse hinzutreten soll; sondern im Vertrauen auf die göttliche Erkenntnis jener Sakramente, die er empfängt, soll er anders als das heilige Volk zum Empfang der göttlichen Kommunion gelangen. Darum wird auch den heiligen Ständen am Ende ihrer Weihe die heilige Kommunion von dem Bischof, der sie geweiht hat, gereicht; nicht nur deshalb, weil der Empfang der heiligen Geheimnisse die höchste Vollendung alles Anteilhabens an der Hierarchie ist, sondern auch, damit alle heiligen Stände an dem göttlichsten Geschenk, das ihnen gespendet wird, nach ihrem Fassungsvermögen Anteil gewinnen zur Förderung und Vollendung ihrer Vergöttlichung.
Es ist also von uns zu Ende geführt worden, wie die einweihenden heiligenden Handlungen Entsühnung, Erleuchtung und Vollendung sind; die Diener bilden den Stand der Entsühnenden, die Priester den der Erleuchtenden, die Bischöfe den der Vollendenden. Der Stand, der entsühnt wird, wird vom Anblick und der Gemeinschaft der heiligen Handlungen ausgeschlossen, weil er noch in der Entsühnung begriffen ist. Der Stand, dem der Anblick der heiligen Handlungen gewährt wird, ist das heilige Volk. Der vollkommene Stand ist der der abgesonderten Mönche. So ist unsere Hierarchie in gottgegebene Stände heilig eingeteilt und den himmlischen Hierarchien gleichförmig, da sie die gottähnlichen Zeichen und Sinnbilder, die Gott ausdrücken, nach Kräften bewahrt.