§ 3.
Da aber beim Entschlafen der Heiligen nichts dergleichen zutrifft, wird der, der zum Ende seiner Kämpfe eilt, von heiliger Freude erfüllt und betritt mit großem Ergötzen den Weg zur heiligen Wiedergeburt. Die Verwandten des Verstorbenen aber preisen nach dem Recht der Verwandtschaft und …
*Die Angehörigen des Entschlafenen, verwandt nämlich in göttlicher Verwandtschaft und Sittengemeinschaft, preisen ihn glückselig, wer er auch sei, weil er nach Wunsch das siegprangende Ziel erreicht hat, senden zum Urheber des Sieges Dankgesänge empor und flehen, auch selber zur gleichen Ruhestätte zu gelangen. Sie nehmen dann die Leiche und bringen sie zum Hierarchen gleichsam zur Erteilung heiliger Siegeskränze. Dieser empfängt dieselbe liebreich und vollzieht an ihr die Zeremonien, welche nach heiliger Satzung bei den gottselig Entschlafenen üblich sind.**
