§ 3.
Beachte aber, daß jetzt nicht alle Klassen des Reinigungsstandes nach der sonstigen Gepflogenheit entlassen, sondern nur die Katechumenen von den heiligen Stätten ausgeschlossen werden. Denn diese Klasse ist noch gar keines heiligen Sakramentes teilhaftig gemacht worden und nicht berechtigt, irgend eine der heiligen Zeremonien, weder groß noch klein, zu schauen, weil sie noch nicht durch die Quelle und Spenderin des Lichtes, die Geburt aus Gott, der Sehkraft für das Heilige teilhaft geworden ist. Die übrigen Klassen des Reinigungsstandes sind bereits in die heilige Überlieferung eingeweiht. Aber im Unverstand haben sie sich wieder dem Schlechteren zugewendet, während sie ihren Aufstieg zum Höheren hätten vollenden sollen. Deshalb werden sie mit gutem Grunde von der Schau und Gemeinschaft des Urgöttlichen, sofern sie durch die heiligen Sakramente vermittelt wird, ferngehalten…
… denn es wäre schädlich, wenn sie unwürdig daran teilnähmen, und sie würden dadurch nur zu größerer Verachtung der göttlichen Dinge und ihrer selbst gelangen. Dagegen ist es nicht unangemessen, daß sie zu dem zugelassen werden, was hier geschieht, damit ihnen klar vor Augen geführt wird die Ungewißheit des Todes und die Belohnungen der Heiligen, wie sie die wahrhaftige Schrift rühmt, und welche ewigen Strafen ihnen und unreinen Menschen gleich ihnen drohen: Vielleicht werden sie aus diesem Schauspiel Nutzen ziehen, wenn sie sehen, daß die heilig Entschlafenen von den Dienern gepriesen werden als wahre Gefährten der Heiligen aller Zeiten; und vielleicht werden sie von ähnlichem Verlangen entbrennen und durch die Unterweisung der Diener belehrt werden, wie wahrhaft selig die Vollendung in Christus ist.