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Werke Dionysius Areopagita, ps. (520) De ecclesiastica hierarchia Kirchliche Hierarchie (Edith Stein)
VII. Was mit den Verstorbenen geschieht
III. Betrachtng

§ 11.

Daß aber auch die Kinder, die Göttliches noch nicht verstehen können, Anteil an der göttlichen Wiedergeburt und den heiligsten Geheimnissen der göttlichen Kommunion erhalten, das erscheint, wie Du sagst, den Uneingeweihten mit Grund lächerlich: Wenn die Bischöfe die belehren, die nicht hören können, und heilige Überlieferungen vergeblich denen mitteilen, die Bilder nicht verstehen können; und noch lächerlicher sei es, daß andere für sie Abschwörungen und heilige Beteuerungen aussprechen. Aber Dein hierarchisches Verständnis darf sich nicht über die Irrenden empören, vielmehr mußt Du ehrfürchtig zu ihrer Belehrung in Liebe Rechenschaft geben und ihre Einwände auflösen; und nach dem heiligen Gesetz mußt Du noch dies hinzufügen, daß unser Verstehen keineswegs allem Göttlichen angemessen ist, sondern daß sehr vieles uns verborgene, Gottes würdige Ursachen hat, die wir zwar nicht kennen, die aber von uns überlegenen Ordnungen klar erkannt werden. Aber auch jenen obersten und erhabensten Wesen ist vieles verborgen, was nur die allweise und wissengebende Gottheit kennt.

Doch auch darüber sagen wir, was unsere heiligen Lehrer aus alter Überlieferung empfangen und uns übergeben haben. Sie sagen nämlich – und das ist wahr –, daß die Kinder, wenn sie nach dem heiligen Gesetz aufgezogen werden, zu einer heiligen Seelenverfassung gelangen, frei von allem Irrtum und aller Gefahr eines unreinen Lebens. Da unsere heiligen Führer dies erwogen, haben sie beschlossen, die Kinder auf folgende heilige Weise zuzulassen: Die leiblichen Eltern des Kindes, das dargebracht werden soll, übergeben ihren Sohn einem der Gläubigen, um ihn vorzüglich in göttlichen Dingen zu unterweisen; unter dessen Obhut steht er fortan wie unter einem himmlischen Vater, der die Sorge für sein Heil auf sich genommen hat. Er gibt das heilige Versprechen, den Knaben zu einem heiligen Leben heranzubilden, und ihn läßt der Bischof die Abschwörungen und die heiligen Beteuerungen sprechen; er läßt nämlich nicht, wie jene Spötter sagen, dem einen für den andern göttliche Dinge zuteilwerden; denn der Bürge sagt nicht: »Ich leiste für den Knaben die Abschwörungen und heiligen Beteuerungen«; sondern er versichert, daß der Knabe abschwöre und beteure, als wollte er sagen: »Ich beteure, daß ich diesen Knaben, wenn er in das Alter kommt, heilige Dinge zu verstehen, durch meine göttlichen Unterweisungen dahin bringen werde, Entgegengesetztes durchaus abzuweisen und göttliche Verheißungen zu bekennen und ihnen zu entsprechen.« Es ist also nach meiner Meinung durchaus nichts Ungereimtes, einen Knaben zur göttlichen Unterweisung zuzulassen, wenn er einen Führer und Bürgen hat, der ihn mit dem Wissen um göttliche Dinge erfüllt und vor Entgegengesetztem sicher behütet.

Sodann gibt der Bischof dem Knaben Anteil an den heiligen Geheimnissen, damit er darin aufwachse und kein anderes Leben führe als eines, das immer zum Göttlichen aufschaut, durch eine solche heilige Gemeinschaft vorankomme, darin eine heilige Seinsverfassung erlange und von seinem gottähnlichen Führer eifrig gefördert werde.

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