§ 5.
Dieser schwört nun nach der Unterweisung des Paten (anadodus, fidejussor) seinem früheren Unglauben, seiner Unkenntnis des wahren Guten und dem Mangel eines geistlichen Lebens ab und bittet darum, durch seine Fürsprache bei Gott Anteil am Göttlichen zu erlangen. Darauf ermahnt er ihn, er müsse sich rein Gott nahen, dem ganz Vollkommenen und Makellosen.
Er legt ihm nun das Gesetz eines heiligen Lebens vor und fragt, ob er danach leben wolle; nachdem er seine Zustimmung gegeben hat, legt er ihm die Hand auf den Kopf, bezeichnet ihn (mit dem Kreuz?) und befiehlt den Priestern, den Mann und seinen Paten einzuschreiben.