§ 7.
Sodann verlangt er von ihm ein dreimaliges Bekenntnis, und nachdem er es dreimal ausgesprochen hat, nimmt er ihn mit seinem Segen auf und legt ihm die Hand auf. Nun ziehen ihn die Diener vollends aus, und die Priester bringen das heilige Salböl. Der Bischof beginnt die Salbung mit dreifachem Kreuzzeichen, dann übergibt er den Menschen den Priestern, um ihn am ganzen Körper zu salben; er selbst aber geht zur Mutter der Annahme an Kindesstatt (das ist der Taufbrunnen); er weiht dessen Wasser mit heiligen Anrufungen, mit dreimaligem Eingießen von heiligem Chrisma in Kreuzesform, und sooft er heiliges Chrisma hinzufügt, stimmt er einen heiligen Lobgesang an, wie ihn der Heilige Geist den gottbegeisterten Propheten eingegeben hat; dann läßt er den Mann herbeiholen. Ein Priester ruft nach dem Schriftstück ihn und den Paten auf; der Aufzunehmende wird durch die Hände von Priestern ins Wasser geführt, dem Bischof zur Hand: Dieser steht oben, und sobald die Priester, neben dem Wasser stehend und zum Bischof gewendet, den Namen des Einzuführenden ausrufen, taucht ihn der Bischof dreimal unter, und bei dem dreimaligen Unter- und Emportauchen ruft er die drei Personen der seligen Gottheit an. Dann nehmen ihn die übrigen Priester in Empfang, übergeben ihn dem Paten, bekleiden mit diesem den Neuaufgenommenen mit einem entsprechenden Gewand und führen ihn wiederum zum Bischof. Dieser bezeichnet den Mann auf göttliche Weise mit dem heiligen Kreuz und erklärt ihn als zur Gemeinschaft der hochheiligen Eucharistie gehörig.