§ 6.
Es ist also der hohepriesterliche oder bischöfliche Stand (pontificatus seu episcopatus), der – von vollendender Kraft erfüllt – die vollendenden Amtshandlungen des heiligen Standes ausschließlich vollzieht und die Lehre von den heiligen Geheimnissen erklärend weitergibt und lehrt, welche heiligen Fähigkeiten und Kräfte ihnen zukommen.
Der Priesterstand aber, dem es zukommt zu erleuchten, führt in Unterordnung unter den Stand der göttlichen Bischöfe die Eingeweihten zum Anblick der heiligen Geheimnisse, vollzieht mit jenem zusammen die ihm zustehenden heiligen Handlungen; und die göttlichen Werke, die jener vollbringt, zeigt er durch die heiligsten Sinnbilder und macht so die Hinzutretenden zu Zuschauern und gewährt ihnen den Zugang zur Gemeinschaft der heiligen Geheimnisse; die aber Belehrung über die Geheimnisse verlangen, die sendet er dem Bischof zu.
Der Stand der Diener oder Diakone hat die Aufgabe zu reinigen und Unpassendes auszuscheiden; vor dem Hinzutreten zu den Heiligungen durch die Priester reinigt er die Ankommenden, befreit sie von Entgegenstehendem und macht sie würdig zum Schauen der heiligen Geheimnisse und zur Aufnahme in ihre Gemeinschaft. So ziehen die Diakone bei der heiligen Wiedergeburt dem Hinzutretenden das alte Kleid und die Schuhe aus, stellen ihn zum Widersagen nach Westen hin auf und führen ihn wiederum nach Osten (denn ihr Stand und ihre Kraft ist es zu reinigen); sie ermahnen die Hinzutretenden, die Kleider ihres früheren Lebens völlig abzulegen, zeigen ihnen die Finsternis ihres früheren Lebens, lehren sie, die Dinge der Finsternis abzuweisen und sich zu den erleuchtenden {{Dingen}} hinzuwenden. Der Stand der Diakone ist also der entsühnende, der die Entsühnten zu den herrlichen Heiligungen durch die Priester hinführt; und die Entsühnten bildet er heran durch die erleuchtenden Lehren der Heiligen Schrift; außerdem hält er die noch Unreinen von den Priestern fern. Darum stellt ihn auch die hierarchische Gesetzgebung an die heiligen Türen, um anzudeuten, daß die zum Heiligtum Hinzutretenden durch Erleuchtung aller Art gereinigt werden müssen, da das Amt, zum Anblick und zur Gemeinschaft des Heiligtums einzuführen, reinigenden Kräften anvertraut ist, von denen andere, bereits von allen Flecken Gereinigte zugelassen werden.