Edition
Masquer
Adversus Hermogenem
XXXVI.
[1] Sed ecce contrarium subicit ---- aut alia fortasse ratio ei occurrit ---- ex parte corporalem renuntians materiam et ex parte incorporalem. Iam ergo ne neutrum sit, utrumque materia censenda est? Erit enim corporalis et incorporalis aduersus renuntiationem rectae rationis illius plane rationem non reddentis sententiae suae, sicut nec alia reddit. [2] Corporale[m] enim materiae uult esse de quo corpor edantur, incorporale uero inconditum motum eius. 'Si enim', ait, 'corpus tantummodo esse, Hermogenes, quam ratiocinaris, pictor te bardior non est. Qui enim tibi concedit motum in secundam partem substantiae deputare[t], cum substantiua res non sit, quia nec corporalis, sed accidens, si forte, substantiae et corpori, ut actus et pulsus, ut lapsus et casus, ita et motus? [4] Nam si ue
Traduction
Masquer
Gegen Hermogenes. (BKV)
36. Cap. An andern Stellen gibt er sie wieder für körperlich und zugleich unkörperlich aus.
ber siehe da, nun tischt er uns ganz das Gegenteil auf, oder es ist vielleicht eine Gründlichkeit anderer Art in ihn gefahren und er meldet, die Materie sei zum Teil körperlich, zum Teil unkörperlich. So ist denn jetzt also die Materie, damit sie nicht keins von beiden sei, für beides zu halten. Denn, sie wird körperlich und unkörperlich sein, ganz gegen die Angabe jener ersten Gründlichkeit,1 die auch für ihre Ansicht keine Rechenschaft gibt, so wenig wie die andere. Körperlich soll an der Materie das sein, woraus die Körper entstehen, unkörperlich aber ihre ungeschaffene Bewegung. „Wofern nämlich”, sagt Hermogenes, „die Materie bloss Körper wäre, so würde an ihr nichs unkörperliches zutagetreten, folglich nicht die Bewegung; wenn sie aber vollständig unkörperlich wäre, so würde kein Körper aus ihr entstehen können.” Um wie viel grösser ist doch die Gründlichkeit dieses Grundes. Hermogenes, wenn die Umrisse, die Du zeichnest, nicht richtiger sind als Deine Schlüsse, so gibt es keinen stümperhafteren Maler als Dich! Wer erlaubt Dir denn, die Bewegung der zweiten Hälfte der Substanz zuzuweisen, da sie nichts Substanzielles, weil nichts Körperliches ist, sondern höchstens ein Accidens der Substanz oder des Körpers, wie das Thun, Schlagen, Sinken, Fallen u. s. w.? Denn wenn sich ein Ding bewegt, meinetwegen auch von sich selber, so ist seine Bewegung eine Thätigkeit, aber sicher kein Bestandteil seines Wesens in der Art, wie Du die Bewegung zum unkörperlichen Bestandteile der Materie machst. Alles bewegt sich entweder durch sich selbst, wie die lebenden Wesen, oder wird durch etwas anderes bewegt, wie die unbeseelten Wesen, und doch werden wir weder den Menschen noch den Stein körperlich und unkörperlich nennen, obwohl beide Körper und Bewegung haben, sondern wir legen allem bloss die Körperlichkeit, welche Sache der Substanz ist, bei als einzige Form, und wenn Unkörperliches daran vorhanden ist, Handlungen, Leiden, Verrichtungen oder Begierden, so halten wir diese nicht etwa für Bestandteile davon. Wozu nützt es also, die Bewegung zu einem Bestandteile der Materie zu machen, da sie gar nicht zur Substanz der Materie gehört, sondern nur zu deren äusserer Erscheinung? Wenn es Dir nun gefallen hätte, die Materie als unbeweglich hinzustellen wie dann? Dann wäre wohl die Unbeweglichkeit ihr zweiter Bestandteil? Ebensowenig wie sie ist es die Beweglichkeit. Doch über diese werden wir noch an einer andern Stelle sprechen dürfen.2