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Werke Ambrosius von Mailand (340-397) Expositio euangelii secundum Lucam Lukaskommentar (mit Ausschluß der Leidensgeschichte) (BKV)
Achtes Buch, Luk. 16,14-19,27
1. Das Verbot der Ehetrennung, Luk. 16, 16―18

1.

„Das Gesetz und die Propheten reichen bis auf Johannes‟1, nicht weil das Gesetz sein Ende, sondern weil die Verkündigung des Evangeliums ihren Anfang nahm; denn mit dem Eintritt des Vorzüglicheren scheint das Mindere seine Erfüllung zu finden. So laßt uns denn mit Gewalt nach dem Himmelreich trachten!2 Denn wer sich Gewalt kosten läßt, beflügelt mit stürmischem Eifer den Fuß, verlangsamt ihn nicht in abflauender Begeisterung. Es gibt im Glauben fromme Gewalttat, schuldvolle Lässigkeit. Das Gesetz trägt vielfach der Natur Rechnung, so daß es uns mehr dadurch, daß es den natürlichen Wünschen entgegenkommt, zum Eifer in der Gerechtigkeit anspornt: Christus schneidet die Natur ein, indem er selbst die natürlichen Genüsse ausscheidet. Laßt uns also der S. 463 Natur Gewalt antun, daß sie nicht zum Irdischen neige, sondern zum Höheren sich aufschwinge!


  1. Luk. 16, 16. ↩

  2. Luk. 16, 16; vgl. den sog. Stürmerspruch Matth. 11, 12. ↩

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Lukaskommentar (mit Ausschluß der Leidensgeschichte) (BKV)

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