4.
Entlaß also das Weib nicht, um nicht Gott, den Urheber deiner Ehe, zu verleugnen! Wenn schon fremde Art und Sitte, dann mußt du um so mehr die deiner Gattin ertragen und veredeln. Höre, was der Herr gesprochen! „Wer das Weib entläßt, macht sie zur Ehebrecherin“1 . Da sie nämlich zu Lebzeiten des Mannes die Ehe nicht wechseln darf2 , kann sie leicht die Begierlichkeit zur Sünde übermannen. Er, der Urheber der Verirrung, lädt noch weitere Schuld auf sich, wenn eine Schwangere samt den Kindern entlassen, wenn eine Hochbetagte wankenden Schrittes verstoßen wird. Hartherzig schon ist es, wenn du die Mutter ausweisest, die Kleinen zurückbehältst: du fügst zum Bruch der Gattenliebe eine Verletzung der Kindesliebe. Hartherziger noch ist es, wenn du wegen der Mutter auch die Kinder fortjagst, da doch lieber die Kinder vom Vater Schuldvergebung für die Mutter bewirken sollten. Wie gefährlich, die zarte Jugend eines Mädchens der Verirrung preiszugeben! Wie gottlos, das Alter jener Frau der Stütze zu berauben, deren Jugendblüte du geknickt hast! Soll darnach der Kaiser auch einen ausgedienten Soldaten ohne Ehrensold ehrlos entlassen? Und der Landwirt einen abgerackerten Ackermann von seinem Grund und Boden fortjagen? Oder soll eine Behandlung, die selbst gegen Untergebene unerlaubt ist, einer Gleichgestellten gegenüber erlaubt sein?