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Werke Ambrosius von Mailand (340-397) Expositio euangelii secundum Lucam Lukaskommentar (mit Ausschluß der Leidensgeschichte) (BKV)
Achtes Buch, Luk. 16,14-19,27
1. Das Verbot der Ehetrennung, Luk. 16, 16―18

8.

Diese Stelle aber zeigt, daß das, was um der menschlichen Gebrechlichkeit willen geschrieben steht, nicht von Gott geschrieben ward. Darum, auch des Apostels Wort: „Nicht ich verkündige es, sondern der Herr, daß die Frau sich nicht vom Manne trenne“1 . Und im folgenden: „Den übrigen sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat“2 und sie verläßt. Also nur im Fall einer ungleichen Ehe fügte er bei: „Wenn der Ungläubige sich trennt, so trenne er sich“3 . Der nämliche Apostel betont aber zugleich, daß die Auflösung einer wie immer beschaffenen Ehe nicht auf göttlichem Gesetze beruht, und gab auch seinerseits weder ein Gebot hierzu, noch dem Gatten, der [den anderen[ verläßt, die Vollmacht hierzu, sondern entband nur den verlassenen Teil vom Schuld. Dies der moralische Sinn.


  1. 1 Kor 7,10 ↩

  2. ebd. 12 ↩

  3. ebd. 15 ↩

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Lukaskommentar (mit Ausschluß der Leidensgeschichte) (BKV)

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