VII. Kapitel.
Die Frage, ob eine Jungfrau im Notfall zur Rettung ihrer Unversehrtheit sich selbst dem Tode weihen darf, entscheidet das Beispiel der hl. Pelagia und ihrer Mutter und Schwestern im bejahenden Sinn [32—36]. Die Jungfräulichkeit bei Marcellina ein Familienerbe [37]. Das Martyrium ihrer Ahnfrau, der hl. Sotheris [38].
